Startseite Inland Regierung beschliest Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe

Regierung beschliest Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe

Vögel in Ruggell

In einem alarmierenden Schritt hat die Regierung in ihrer heutigen Sitzung die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza beschlossen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem eine hochansteckende und oft tödliche Variante des Vogelgrippe-Virus diesen Winter weite Teile Europas heimgesucht hatte, einschliesslich der Schweiz. Obwohl die Schutzmassnahmen im Mai aufgehoben wurden, gibt es nun neue Fälle der Vogelgrippe in den Kantonen Zürich und St. Gallen, bei denen Lachmöwen betroffen sind. Angesichts der Gefahr einer möglichen Übertragung des Virus auf das Hausgeflügel hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeordnet, dass die Kantone und Liechtenstein lokale begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen.

Das BLV hat klargestellt, dass das Risiko einer grossflächigen Ausbreitung derzeit gering ist, da die Wildvögel brüten und daher ortstreu sind. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Vogelgrippe auf das Hausgeflügel übergreift. Die Veterinärämter bewerten daher das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus anhand des Verhaltens der betroffenen Wildvögel sowie ihrer Nähe zu anderen Nistplätzen und Geflügelhaltungen in der Umgebung. Diese Bestimmungen bleiben bis zum 31. Juli 2023 in Kraft.

Geflügelhalter in Liechtenstein sind weiterhin zur Wachsamkeit aufgerufen und sollten Anzeichen einer Infektion ihrer Tiere mit der Vogelgrippe sofort einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Zu den Symptomen gehören übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung sowie eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter, sowohl gewerbliche als auch private, verpflichtet, ihre Tiere bei den zuständigen kantonalen Ämtern bzw. dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu registrieren.

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