Die Datenschutzstelle Liechtenstein hat eine Stellungnahme zu künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Dabei betont sie, dass es keine einheitliche Definition von KI gibt. Die Technologie soll menschliche Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Analysieren, Entscheiden und Handeln ergänzen und stärken. Das Forschungsgebiet der KI hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt und ist medial präsent. Moderne KI basiert vorwiegend auf Technologien wie maschinellem Lernen, «deep learning» oder künstlichen neuronalen Netzen. Der Lernprozess erfolgt durch eine grosse Datenmenge, mit der das KI-System trainiert wird. Schwache KI ist in einem spezifischen Gebiet einsetzbar, während starke KI in der Lage wäre, selbständig Probleme zu erkennen und bereichsübergreifende Lösungsansätze zu entwickeln.
KI bietet ein grosses Potential zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Experten warnen jedoch auch vor den Gefahren von KI, wie der Entwicklung und dem Einsatz autonomer Waffensysteme oder der gezielten Verbreitung von Falschinformationen. Auch datenschutzrechtliche Fragen stellen sich, wenn eine KI mit personenbezogenen Daten trainiert wird oder falsche Aussagen über natürliche Personen generiert. Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen für KI vorgelegt, welcher KI-Systeme in vier Risiko-Kategorien einteilt. KI-Systeme, die die Sicherheit, die Lebensgrundlagen oder die Rechte der Menschen bedrohen, sollen gänzlich verboten werden.