Startseite Ausland EU-Gericht erklärt Genehmigung von Corona-Hilfen für Lufthansa für nichtig – Rettungspaket in Gefahr

EU-Gericht erklärt Genehmigung von Corona-Hilfen für Lufthansa für nichtig – Rettungspaket in Gefahr

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Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die EU-Kommission die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie zu Unrecht genehmigt hat. Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der grössten deutschen Fluggesellschaft nahezu zum Erliegen gebracht, wodurch Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe standen. Die Bundesregierung unterstützte die Lufthansa daher im Frühjahr 2020 mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Im Gegenzug dazu verpflichtete sich die Fluggesellschaft, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und beispielsweise Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Dagegen wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU. Die Richter gaben ihnen teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, unter anderem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

Die Lufthansa verzeichnet in der Pandemie hohe Verluste und erhielt daher das milliardenschwere Rettungspaket. Die EU-Kommission hatte die Hilfen genehmigt, damit die Fluggesellschaft nicht insolvent geht. Nun ist die Genehmigung für nichtig erklärt worden. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

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