Startseite InlandGericht Biss in den Daumen: Bewährungsstrafe nach Streit in Schaan

Biss in den Daumen: Bewährungsstrafe nach Streit in Schaan

Das Fürstliche Landgericht verhandelte heute einen Fall von Körperverletzung. Ein madagasischer Staatsbürger musste sich vor dem Kriminalgericht verantworten. Ihm drohte eine Verurteilung wegen einfacher und schwerer Körperverletzung.

Der Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung. Er lebt im Ausland und verzichtete auf seine Teilnahme. Vor dem Kriminalgericht ist laut Gesetz keine Abwesenheitsverhandlung möglich. Eine Verhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten stellt gem. §295 der Strafprozessordnung eine Nichtigkeit dar. Der Verteidiger erklärte jedoch, dass sein Mandant mit der Verhandlung in Abwesenheit einverstanden ist und auf eine Nichtigkeitsbeschwerde diesbezüglich verzichte. Das Gericht führte die Verhandlung ohne den Angeklagten durch. Der Anwalt legte ein Schreiben vor, in dem sein Mandant ein Geständnis ablegte und Reue zeigte.

Der Fall reicht auf den Abend des 2. Januar 2024 zurück. In Schaan geriet der Angeklagte nach Alkoholgenuss mit rund zwei Promille in Streit mit einem Verwandten. Dieser wollte verhindern, dass der Mann in diesem Zustand Auto fährt. Der Angeklagte schlug daraufhin zu. Wie viele Faustschläge er ausführte, blieb unklar. Sicher ist, dass ein Schlag ein Hämatom und eine Verletzung des Augapfels verursachte.

Auf dem Parkplatz eskalierte die Situation erneut. Der Angeklagte sass bereits im Auto. Das Opfer wollte ein Foto machen, um der bereits alarmierten Landespolizei Beweise zu liefern. Der Angeklagte stieg aus, und beide gerieten wieder aneinander. Dabei biss der Mann dem Opfer in den Daumen. Die Verletzung führte zu einer Bisswunde und zu einer Schädigung eines Nervs. Der Betroffene war bis zum 15. Januar arbeitsunfähig und konnte vier Wochen lang nur eingeschränkt feinmotorisch arbeiten. Weil die gesundheitlichen Folgen länger als 24 Tage dauerten, erfüllte der Vorfall den Tatbestand der schweren Körperverletzung.

Das Kriminalgericht stufte den Fall im Vergleich zu anderen Fällen schwerer Körperverletzung als niederschwellig ein. Das Urteil: eine Geldstrafe von 3’510 Franken. Das Gericht setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Es wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten und sein Geständnis als strafmildernd. Die Verfahrenskosten erklärte das Gericht für uneinbringlich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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