Startseite InlandGericht Wissenschaftler lässt Tochter ohne Bewilligung in Vaduz wohnen

Wissenschaftler lässt Tochter ohne Bewilligung in Vaduz wohnen

Innenaufnahmen Verhandlungssaal

Ein polnischer Staatsbürger musste sich heute vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten, weil er seiner Tochter jahrelang eine Wohnung in Vaduz überlassen haben soll, obwohl sie keine Aufenthaltsbewilligung besass.

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Der Angeklagte war aufgrund von Krankheit nicht zur Verhandlung erschienen. Sein Anwalt erklärte, dass er mit einer Verhandlung in Abwesenheit einverstanden sei. Zu Beginn erläuterte der Anwalt ausführlich den persönlichen Hintergrund des Angeklagten. Er sei Arzt und Chemiker, arbeitete für die UNO und als Berater der polnischen Regierung. Darum wollte er seinen Wohnort geheim halten. In Vaduz betrieb er Forschung im chemischen Bereich. Er betonte stets, gesetzestreu zu handeln. Seine Tochter sei nicht dauerhaft im Land gewesen und nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung ausgereist.

Die Aufenthaltsverletzung, betonte der Anwalt, sei nicht vorsätzlich gewesen und der Angeklagte lege grossen Wert auf die Einhaltung der Gesetze. Seine Tochter war nicht die ganze Zeit in Liechtenstein und sei nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis ausgereist. Der hohe Stromverbrauch in der Wohnung sei auf die Nutzung von Forschungsgeräten zurückgeführt.

Doch der Stromverbrauch in der Wohnung erzählte eine andere Geschichte. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Mann zunächst behauptet hatte, Mitarbeiter hätten die Geräte genutzt. Im Ermittlungsverfahren hätte sich jedoch gezeigt, dass er keine AHV-Beiträge in Liechtenstein gezahlt hatte und somit wohl auch keine Mitarbeiter hatte. Später sprach er von wissenschaftlichen Geräten. Fotos der Hausdurchsuchung zeigten jedoch nur Haushaltsgeräte.

Bei der Durchsuchung der Wohnung in Vaduz fand die Landespolizei Kosmetika, Skier, Reifen und ein Terrarium – ein deutliches Zeichen für dauerhaftes Wohnen. Auch hatte die Tochter ein Haustier. Die Vermieterin in der Wohnung in Feldkirch, wo die Tochter gemeldet war, sagte im Ermittlungsverfahren, sie habe die junge Frau nie gesehen.

Sie selbst gab an, ihr Lebensmittelpunkt sei in Vaduz gewesen. Ihr Vater habe ihr zugesichert, einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen.

Der Landrichter verurteilte den Mann wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts nach Art. 63 Abs. 1 PFZG zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken. Ein Teil, 80 Tagessätze, wurde für eine Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. 40 Tagessätze, somit CHF 3’200 muss der Angeklagte bezahlen. Hinzu kommen CHF 500 Gerichtskosten.

Zugute hielt das Gericht dem Angeklagten, dass er bisher nicht strafrechtlich auffällig geworden war. Strafverschärfend wirkte jedoch die lange Dauer des Delikts. Die Tochter lebte zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 18. März 2025 in Liechtenstein. Sie machte eine Lehre im Land. Somit liege ein Aufenthalt zu touristischen Zwecken nicht vor, erklärte der Richter.

Dass der Mann seine Tochter selbst während des laufenden Verfahrens weiter in der Wohnung wohnen lies, schliesse eine fahrlässige Begehung aus. Der Angeklagte habe genau gewusst, was er tue. Diese unverfrorenen Verhalten mache einen zumindest teilweisen Vollzug der Strafe notwendig.

Das Urteil ist nicht rechktskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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