Startseite Inland So will die Regierung die Elternzeit in Liechtenstein modernisieren

So will die Regierung die Elternzeit in Liechtenstein modernisieren

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Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni und Gesellschaftsminister Manuel Frick stellten heute den lange erwarteten Bericht zur Elternzeit in Liechtenstein vor.

Schwerpunkt der Vorlage bilden die Einführung einer bezahlten Elternzeit sowie einer bezahlten Vaterschaftszeit. Die Umsetzung der Richtlinie dient der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

«Wir möchten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.»

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Die Vernehmlassung wurde sehr rege genutzt. Es gab über 40 Rückmeldungen, die teils sehr heterogen waren. Darum war es für die Regierung eine Herausforderung, einen Kompromiss zu finden. «Elternzeit bringt Herausforderungen für Kleinbetriebe. Wir wollen eine Umsetzung ermöglichen, ohne Erhöhung der Lohnnebenkosten«, so Monauni.

Maximale Vergütung der Elternzeit erhöht

Pro Elternteil ist ein Anspruch auf vier Monate Elternzeit vorgesehen, welche grundsätzlich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bezogen werden muss. Zwei der vier Monate Elternzeit werden mit je 100% des durchschnittlichen massgebenden Monatslohns vergütet (Elterngeld), begrenzt auf maximal die doppelte Altersrente, also 4’760 Franken monatlich. Diese Logik soll Eltern mit geringerem Einkommen besser stellen.

Weiters wird der bereits bestehende Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen verlängert, wenn das Kind unmittelbar nach der Geburt hospitalisiert werden muss.

Finanzierung über die FAK – mit geringem Beitrag von Arbeitnehmer

Bislang wurde die FAK ausschliesslich aus Beiträgen der Arbeitgebenden finanziert. Zur Finanzierung der Elternzeit sowie der weiteren aus der FAK finanzierten Leistungen soll per 1. Januar 2025 neu eine allgemeine FAK-Beitragspflicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Beitragssatz von 0.1 Prozentpunkten eingeführt werden. Dadurch wird sich der Beitrag der Selbständigerwerbenden um 0.1 Prozentpunkte und in geringfügigem Masse auch der Beitrag der Nichterwerbstätigen erhöhen.

Zwei Wochen Vaterschaftszeit

Bisher wurde der Vaterschaftsurlaub nicht entschädigt. Das soll nun geändert werden und sich an der Mutterschaft orientieren.
Väter sollen neu Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Arbeitswochen Vaterschaftszeit erhalten. Der Anspruch wird verlängert, wenn die Mutter kurz nach der Geburt verstirbt.

Vergütet wird die Vaterschaftszeit mit 80% des AHV-pflichtigen Lohnes. Diese Leistung wird über die Krankenversicherung gewährt.

Ist die erhebliche Betreuung von Angehörigen oder von mit Arbeitnehmenden im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen notwendig, haben die Arbeitnehmenden Anspruch auf Betreuungszeit im Umfang von bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr.
Diese Betreuungszeit ist nicht vergütet.

«Für 70 Prozent der Arbeitnehmer bedeutet das keinen Einkommensverlust.«

Regierungsrat Manuel Frick

Die Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Vater kann also nicht die ihm zustehende Zeit an die Mutter übertragen oder umgekehrt.

Was kostet die Massnahme?

Je nach Anteil der berechtigten Personen rechnet die Regierung mit jährlichen Kosten zwischen 6.7 und 10 Mio.
Franken. Bei einer Inanspruchnahme der gesamten Vaterschaftszeit durch alle hierzu berechtigten Personen wird mit jährlichen Kosten in Höhe von maximal CHF 1.92 Mio. gerechnet.

Prämienbeiträge könnten steigen

Bereits bisher war es so, dass die Mutterschaft von den Tagesgeldversicherungen bezahlt werden. Bei grossen Unternehmen fällt das nicht ins Gewicht, da das Risiko nicht steigt. Bei Kleinbetrieben konnte dies bisher schon zu erheblichen Beitragserhöhungen führen. «Nun ist dies egalisiert«, so Frick, der zugibt, dass Kleinbetriebe auch durch den Vaterschaftsurlaub belastet werden können.

Insbesondere, da viele Betriebe Wartezeiten in ihren Versicherungspolizzen haben, kann es auch sein, dass die Betriebe die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub selbst bezahlen müssen. Manuel Frick: «Das ist so«:

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