Das umstrittene 100-Millionen-Darlehen soll in Eigenkapital umgewandelt werden. Der Landtag hat im September der Reform zugestimmt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 1. Dezember statt.
Bereits in der Vernehmlassung erklärte die Regierung, dass es sich dabei um keine Sanierung handle. Aber wenn man jetzt nicht reagiere, würde die SPL irgendwann ein Sanierungsfall. «Wenn man ein Problem sieht, sollte man es angehen und nicht liegen lassen«, betont Regierungschef Daniel Risch im Interview zur anstehenden Volksabstimmung über die Reform der Pensionsvorsorge für das Staatspersonal.
Im Zentrum der Diskussion steht die Umwandlung eines rund 100-Millionen-Franken Darlehens in Eigenkapital und somit in einen nicht zurückzubezahlenden Beitrag. Dieses Darlehen stammt noch aus der letzten grossen Reform von 2014, als die Pensionskasse der Landesverwaltung auf das Beitragsprimat umgestellt wurde. Bereits damals seien viele davon ausgegangen, dass dieses Darlehen nicht zurückbezahlt werden wird.
Die damalige Regierung hatte zunächst eine vollständige Ausfinanzierung von 300 Millionen Franken vorgesehen. Der Landtag entschied sich jedoch für eine andere Lösung: 200 Millionen wurden eingeschossen und 100 Millionen als Darlehen gewährt – mit der Begründung, dass bei besserer Entwicklung das Darlehen zurückgezahlt werden könnte.
Interessant ist dabei für Risch, dass der damalige Initiant Nikolaus Frick bereits davon ausging, dass es Jahrzehnte dauern würde, bis das Darlehen eventuell zurückgezahlt werden könnte. Er schlug deshalb vor, stattdessen Zinsen von 2,5 bis 2,7 Prozent zu erheben und die Betrachtung der Regierung eventuell zu pessimistisch sei.
Auf die Frage nach Alternativen, etwa einer Rentenkürzung für bestehende Rentner oder dem Anschluss an eine Sammelstiftung, bezieht Risch klar Position: «Renten kürzen, die man versprochen hat – das tut man nicht.» Zur Sammelstiftung wurden drei Varianten geprüft: Selbständig weitermachen, Anschluss zu Sonderkonditionen oder zu regulären Konditionen. «Der einzige Vorteil eines Anschlusses wäre, dass es teilweise aus der politischen Diskussion draussen wäre. Aber der Landtag würde einen Teil seiner Finanzhoheit verlieren, wenn in einer Sammelstiftung nachfinanziert werden müsste.» Ansonsten sieht der Regierungschef keinen Vorteil durch einen Anschluss. Günstiger würde es aber nicht.
Zur Kritik der Gemeinden
Die Gemeinden kritisieren ihre Mitfinanzierungspflicht bei der Reform. Die Löhne der Lehrer werden gemeinsam vom Land und den Gemeinden finanziert. Dazu Risch: «Damit sind die Gemeinden ein Stück weit in der Pflicht.“ Für ihn ist dies vielmehr eine Frage der Aufgabenteilung. Jedenfalls müssten auch die Gemeinden ein Interesse haben, dass ihre Lehrer eine gut aufgestellte Pensionskasse haben.
Keine Anderen Leistungen für Staatsbedienstete
Die Reform sieht für die Versicherten weder direkte Leistungskürzungen noch Mehrleistungen vor. «An dem, was die Versicherten an Leistungen erhalten, ändert sich mit dem Paket nichts. Wir stellen aber die Kasse selbst auf gesunde Füsse«, versichert der Regierungschef. Der bisher geltende Solidaritätsbeitrag sowie die so genannten Sicherungsbeiträge auf Renten laufen allerdings wie geplant nach zehn Jahren aus. Die Befristung sei verfassungsrechtlich notwendig gewesen.
Neue Option: Variable Rente
Als Innovation führt die Reform die Möglichkeit einer variablen Rente ein. Diese ist freiwillig und bietet nach Rischs Einschätzung Chancen. Wer 2028 in Pension geht, erhält mit dem fixen Modell 4,5 Prozent Umwandlungssatz – und das für immer. Mit der variablen Rente könnte man mit einem leicht tieferen Satz starten, hätte aber die Chance auf höhere Renten bei guter Börsenentwicklung. Die Kritik der Finanzmarktaufsicht an dieser Option kann Risch nicht ganz verstehen. Die FMA sagt, dass die Renten fix sein müssen. „Wir haben einen hohen fixen Anteil, auf den in guten Jahren ein variabler Teil dazu kommt.“, so Risch.
Nachhaltige Lösung?
Risch geht davon aus, dass die Vorsorgeeinrichtungen für das Staatspersonal damit für die Zukunft gesichert ist und es nicht nochmal zusätzliche Mittel braucht. Ein Gutachten der Firma C-ALM bestätigt die Tragfähigkeit der Reform. «Die Experten sagen uns, mit einer extrem hohen Wahrscheinlichkeit wird das funktionieren«, betont Risch. Beim geschlossenen Vorsorgewerk bestehe sogar eher die Wahrscheinlichkeit einer Überfinanzierung.
Abstimmung am 1. Dezember
Die Volksabstimmung findet am 1. Dezember statt. Risch appelliert an die Stimmbürger, das Problem jetzt anzugehen: «Die Lösung wird später wahrscheinlich nicht günstiger.»
1 Ihre Meinung
wieviel gutachter haben das 2014 gesagt und wo stehen wir heute. mir ist nicht bekannt das andere PK so in schieflage sind.