Startseite Leserbriefe Der Abg. Kaiser liegt faktisch falsch

Der Abg. Kaiser liegt faktisch falsch

Daniel Risch
Dornröschen

In Gastbeiträgen, Leserbriefen, auf Social Media und an der Informationsveranstaltung vom Mittwochabend wird der Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser nicht müde, der Regierung – und auch mir persönlich – vorzuwerfen, in Sachen IWF Beitritt nicht redlich zu sein, Fakten zu verschweigen und Angstmacherei zu betreiben. Vielmehr greift er selbst zum Mittel der Angstmacherei und der Verschleierung von Fakten. Emotional mag er mit einigen Punkten ins Schwarze treffen. Wenn es um die Fakten geht, liegt er bei vielen Punkten falsch – und das, obwohl er lediglich in die öffentlich verfügbaren Quellen schauen müsste.

Der Abg. Kaiser behauptet: «Der IWF kostet mehr als 100 Mio. CHF»
Das ist falsch. Die Quote für Liechtenstein beträgt aktuell rund 120 Mio. CHF. Der Landtag hat entschieden, die Reserveposition von CHF 30 Mio (entspricht 25 % der Quote) zu hinterlegen. Was aber grundsätzlich für die Quote und die Reserveposition gilt: Das Geld gehört weiterhin uns und es kann jederzeit bei Bedarf abgerufen werden. Es sind also keine «Kosten», sondern eine Einlage, die sogar verzinst wird. So steht es im Bericht und Antrag und im IWF-Vertrag. Wenn man CHF 1000 auf sein Konto bei der Bank einbezahlt, sagt man ja auch nicht, dass einem die Bank CHF 1000 kostet.

Der Abg. Kaiser behauptet: Es sei unredlich, die Einlage als jederzeit abrufbar und die Nachschusspflicht als unverbindlich zu bezeichnen, weil beides den Austritt aus dem IWF bedeuten würde.
Das ist falsch. Wahr ist, dass bei Bedarf die hinterlegte Reserveposition jederzeit abgerufen werden kann und es keine Nachschusspflicht gibt. Alle Details dazu stehen transparent im Bericht und Antrag. Wäre es so, dass das Abrufen der Reserveposition oder das Nichterhöhen der Quote gleichbedeutend mit dem Austritt aus dem IWF wäre, hätte der IWF heute deutlich weniger als 190 Mitglieder. Richtig ist, dass es jederzeit die Möglichkeit gibt, selbst wieder aus dem IWF auszutreten. In diesem Fall wird die Einlage natürlich auch wieder zurückbezahlt.

Der Abg. Kaiser behauptet: Dass Monaco nicht Mitglied im IWF ist, habe damit zu tun, dass Monaco erkannt habe, dass der IWF nicht grössenvertäglich sei.
Das ist falsch. Monaco ist deshalb nicht Mitglied, weil es gerade im Finanzbereich viel stärker in Frankreich integriert ist als Liechtenstein in die Schweiz und daher via Frankreich von den Vorteilen des IWF profitiert. Es gab in Monaco keinen politischen Entscheid gegen den IWF aufgrund der «Grössenverträglichkeit». Die Kleinstaaten Andorra und San Marino haben uns gegenüber mehrfach die Vorteile der IWF-Mitgliedschaft und die Grössenverträglichkeit hervorgehoben.

Diese und viele weiteren Fragen wurden auch bereits im Landtag ausführlich diskutiert. Es ist nicht meine Art, Landtagsdebatten in Beiträgen fortzusetzen – und das habe ich auch nicht vor. Da ich aber der tiefen Überzeugung bin, dass eine Diskussion fair und basierend auf Fakten geführt werden muss – nicht nur im Landtag, sondern auch in der Öffentlichkeit – bedürfen diese Punkte einer Richtigstellung. Dies insbesondere auch für jene Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, an den Diskussionsveranstaltungen zum IWF teilzunehmen. Ich behalte die Hoffnung, dass die Diskussion zum IWF zeitnah wieder sachlich geführt wird, ohne emotional mit nicht belegten Behauptungen Ängste zu schüren und das Misstrauen zu fördern.

Daniel Risch, Regierungschef

Eiskönigin

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