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Neues Aufsichtsrecht für Banken und Wertpapierfirmen

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Die Regierung hat diese Woche in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrere Berichte und Anträge zur vollständigen Überarbeitung des Aufsichtsrechts für Banken und Wertpapierfirmen verabschiedet. Diese neuen Regelungen betreffen das Bankengesetz (BankG), das Wertpapierdienstleistungsgesetz (WPDG), das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) und das Handelsplatz- und Börsengesetz (HPBG).

Die Neuregelung soll die Komplexität verringern und einen zeitgemässen Rahmen für die Tätigkeiten von Banken, Wertpapierfirmen und Marktbetreibern schaffen. Ein zentraler Aspekt ist die Totalrevision des Bankengesetzes. Künftig konzentriert sich das BankG nur noch auf die prudentielle Aufsicht, also die vorsorgliche Regulierung und Überwachung von Banken. Vorschriften zur Verhaltensaufsicht, die Banken und Wertpapierfirmen bei der Erbringung von Dienstleistungen beachten müssen, finden sich nun im neuen Wertpapierdienstleistungsgesetz.

Das Wertpapierfirmengesetz regelt spezifische Anforderungen an Wertpapierfirmen, die keine Vermögensverwaltungsgesellschaften sind. Es handelt sich überwiegend um die Überführung bestehender Bestimmungen aus dem bisherigen BankG. Auch die MiFID II-Bestimmungen und die neuen Vorschriften der Investment Firm Directive (IFD) und Investment Firm Regulation (IFR) sind hier integriert.

Das Handelsplatz- und Börsegesetz reguliert künftig alternative Handelsplätze wie multilaterale und organisierte Handelssysteme und den algorithmischen Handel. Es übernimmt zudem Bestimmungen zu Handelsplätzen aus dem alten Bankengesetz und ergänzt sie um neue Pflichten für Emittenten auf geregelten Märkten.

Diese Gesetzesreformen erfordern auch Anpassungen im Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), um eine Harmonisierung der Regelungen zu gewährleisten.

Mit diesen Änderungen will die Regierung von Liechtenstein die Finanzmarktaufsicht effizienter und transparenter gestalten, um den Herausforderungen der modernen Finanzwelt besser gerecht zu werden.

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