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Dünne Beweislage

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Vor dem Fürstlichen Landgericht fand gestern eine Gerichtsverhandlung statt, bei der um den Vorwurf des Drogenbesitzes ging. Der Angeklagte wurde des Besitzes von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch beschuldigt, dabei soll es sich um Cannabis gehandelt haben. Das erstaunliche dabei war, dass das einzige Beweismittel der Staatsanwaltschaft ein Video einer Überwachungskamera in Eschen war, auf dem der Angeklagte zu sehen sein soll, wie er von jemandem ein kleines Plastiksäckchen entgegennimmt – der genaue Inhalt bleibt unklar.

Der junge Angeklagte, äusserte von Beginn an Unverständnis über die Vorwürfe und betonte, dass es keinerlei Beweise dafür gebe, was tatsächlich in dem Beutel war. «Es könne auch CBD gewesen sein«, meinte er. Infolgedessen machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Landrichterin versuchte daraufhin, den Angeklagten zur Kooperation zu bewegen. Sie wies darauf hin, dass es nur um eine Geldbusse gehen würde, wenn er die Vorwürfe eingestehe. Andernfalls würden die Personen auf dem Video als Zeugen einvernommen, und im Falle einer Falschaussage würden diese mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert. Angesichts dieser Drohung gab der Angeklagte schliesslich den Tatvorwurf zu. Weitere Details wurden vom Gericht jedoch nicht erhoben.

Die Landrichterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldbusse von CHF 1’000. Die Begründung für die Strafe lag in einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten.

«Lassen Sie die Finger von dem Zeug!»

Die Landrichterin

Nach der Urteilsverkündung empörte sich der Angeklagte über die Höhe der Strafe, insbesondere da aus seiner Sicht nach wie vor ein Mangel an konkreten Beweisen für die vorgeworfene Tat bestand.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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