Das Erzbistum Vaduz hat in einer Stellungnahme auf das «Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts» der Schweizer Bischofskonferenz reagiert. Das Erzbistum gehört nicht zur Schweizer Bischofskonferenz und wurde weder zur Teilnahme an der Studie eingeladen, noch wurde eine Anfrage zur Akteneinsicht gestellt.
Im Bericht der Studie würde die komplizierte Situation mit dem Erzbistum Vaduz erwähnt. Die Gründung des Erzbistums und die Abspaltung des Fürstentums Liechtenstein vom Bistum Chur erfolgte ohne Konsultation der Weihbischöfe oder des damaligen Erzbischofs Wolfgang Haas durch Papst Johannes Paul II. Im Zuge dieser Abspaltung wurden auch die Akten des ehemaligen Dekanats Liechtenstein an das Liechtensteinische Landesarchiv übergeben. Ein Teil der Archivbestände des Bistums Chur, die sich auf das Fürstentum Liechtenstein bezogen, wurde nach Vaduz überführt. Es ist jedoch bis heute unklar, welche Quellenbestände genau mitgenommen wurden. Es ist bekannt, dass grosse Teile der Akten nicht mehr in Chur einsehbar sind. Dies stellt Forschende vor ein spezielles Quellenproblem, da die Gebiete des Fürstentums Liechtensteins für einen Grossteil des Untersuchungszeitraums zum Bistum Chur gehörten.
Das Erzbistum Vaduz weist darauf hin, dass gemäss der Apostolischen Konstitution «Ad satius consulendum» von Papst Johannes Paul II. die Archivbestände, die die zehn Pfarreien und kirchlichen Institutionen im Fürstentum Liechtenstein betreffen, in das Archiv des Erzbistums Vaduz überführt wurden. Es ist nicht bekannt, dass es in den überführten Akten Hinweise auf Missbrauchstaten gibt. Alle Akten zu Strafsachen, die im sogenannten Geheimarchiv des Bistums Chur aufbewahrt wurden oder werden, sind weiterhin dort verblieben. Es hat sich also an der Quellenlage nichts verändert, lediglich der Aufbewahrungsort der Akten ist ein anderer.
Zum Lebenslauf des im Bericht als «G.A.» genannten Priesters (S. 87) ist anzumerken, dass dieser seit den 1980er-Jahren kein Amt mehr im Fürstentum Liechtenstein innehatte und sich im Ruhestand in der Schweiz befand. Daher war der Erzbischof von Vaduz nicht für diesen Priester zuständig oder verantwortlich.