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ECRIS-Beitritt für Liechtenstein aktuell kein Thema

Strafregister
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Die Schweiz beginnt Gespräche über den Beitritt zum European Criminal Records Information System (ECRIS). Das ECRIS ist ein System der EU zum Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den EU-Staaten.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Informationsaustausch die Sicherheit erhöhen und zu einer effizienteren Bekämpfung von Kriminalität beitragen würde. Aus diesem Grund befürwortet er in seiner jüngsten Sitzung die Aufnahme von Gesprächen mit der EU über den Beitritt der Schweiz zum ECRIS.

«Der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten und der Schweiz ist von grosser Bedeutung, um grenzüberschreitende Straftaten effektiv zu bekämpfen. Durch den Zugang zu den Strafregistern der EU-Staaten könnte die Schweiz frühzeitig über Vorstrafen von Verdächtigen informiert werden.«, heisst es in einer Aussendung. Zudem würde ein solcher Austausch die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten und der Schweiz verbessern, was zu einer besseren Koordination bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität führen würde.

Liechtenstein bekommt Strafregisterauskünfte über den Rechtshilfeweg

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob ein Beitritt zum ECRIS nicht auch für Liechtenstein eine gute Idee wäre und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden effizienter machen könnte. Dazu teilte uns das Justizministerium mit:

Liechtenstein ist seit dem 26. Januar 1970 Vertragsstaat des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens. Art. 22 dieses Übereinkommens sieht vor, dass sich die Vertragsparteien gegenseitig über strafrechtliche Verurteilungen der jeweiligen Staatsangehörigen, die in das Strafregister eingetragen worden sind, informieren. Diese Möglichkeit wird in der Praxis auch rege genützt. Wird beispielsweise ein spanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Liechtenstein vom Landgericht verurteilt, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung an das spanische Justizministerium, das dann nach den dortigen innerstaatlichen Voraussetzungen die Eintragung in das dortige Strafregister prüft und allenfalls vornimmt.

Die Frage, ob sich Liechtenstein dem Informationsaustausch unter den angebundenen Strafregistern der Mitgliedstaaten der EU über ECRIS (European Criminal Register Information System), der elektronisch erfolgt, anschliessen soll, wurde bislang noch nicht geprüft bzw. diskutiert, zumal nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen eine rechtliche Möglichkeit zum Austausch von Nachrichten über strafrechtliche Verurteilungen besteht, welche gut funktioniert.

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