Startseite Inland LKW-Eigenerstrategie – Das entscheidet der Landtag

LKW-Eigenerstrategie – Das entscheidet der Landtag

Stromzähler
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Am späten Nachmittag diskutierte der Landtag über die von der DpL vorgebrachte Strompreisbremse, die über die Anpassung der LKW-Eignerstrategie umgesetzt werden soll.

Die von der DpL vorgeschlagenen Strompreisbremse hat eine befristete Laufzeit bis Ende 2024. Wichtig ist, dass die Strompreise auf dem derzeitigen Niveau bleiben, um das vorhandene Defizit aus der Vergangenheit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abzubauen. Unter der Voraussetzung, dass die Preise an der Börse stabil bleiben, entstehen keine weiteren Defizite, sondern es bleibt sogar ein Überschuss übrig, um das alte Defizit abzutragen.

Sollten die Strompreise an der Börse jedoch unerwartet über den festgelegten Strompreisteckel steigen, hat die DpL im parlamentarischen Vorstoss eine Lösung vorgeschlagen. Dabei würde den LKW ein rückzahlbares Darlehen gewährt, um ihre Liquidität zu erhalten. Ausserdem behält die Regierung das Recht, die eigene Strategie jederzeit anzupassen, falls erforderlich. Ein Strompreisteckel, den die DPL in ihrem Vorstoss fordert, wird kritisiert, da er den Ausbau erneuerbarer Energien behindern könnte. Die DpL sieht jedoch keinen Zusammenhang zwischen beiden Punkten.

«Es findet kein Giesskannenprinzip statt. Es fliest kein Geld vom Staat in das System»

Herbert Elkuch

Die DpL betont, dass keine staatlichen Gelder in das System fliessen und daher kein Giesskannenprinzip vorliegt. Wenn der Strompreis sinkt, profitieren natürlich alle von niedrigeren Preisen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Verbraucher, die viel Strom benötigen, für eine längere Zeit einen etwas höheren Preis über dem Marktpreis bezahlen müssten. Dieses Modell wird als gerecht erachtet.

Die Behauptung, dass die Eigenerstrategie nicht mit dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kompatibel sein könnte, wird als unbegründet zurückgewiesen, da keine staatlichen Gelder für eine Energievergünstigung fliessen.

Die DpL lehnt es ab, die Energiekosten in das Sozialsystem zu integrieren, da dies eine vorübergehende Situation sei und sich wieder abbauen werde. Es wird angenommen, dass die Strompreise wahrscheinlich nie mehr so niedrig sein werden wie zuvor, aufgrund der Energiewende oder anderer Faktoren. Die Integration von nicht betriebsfähigen Systemen in das Sozialsystem wird als unpraktikabel angesehen, da es sehr schwierig oder sogar unmöglich ist, Sozialleistungen später wieder abzubauen.

Die DpL vertritt die Auffassung, dass der Strompreis jetzt mit den aktuellen Einkaufs- und Börsenpreisen gesenkt wird. Sobald das alte Defizit abgetragen ist, kann der Preis möglicherweise in 4-5 Jahren oder je nach Entwicklung an der Börse wieder auf das niedrige Niveau zurückkehren, zuzüglich Verwaltungsgebühren und anderen Kosten.

Die Meinungen gehen auseinander

Der Abgeordnete Daniel Seger (FBP) äussert in seinem Votum Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Strompreisteckelung und der Änderung der eigenen Strategie für die Liechtensteiner Kraftwerke. Er argumentiert, dass die Kosten für den Strompreisteckel letztendlich von jemandem getragen werden müssen und dass dadurch finanzielle Einbußen für die LKW entstehen würden. Er verweist auf die gestiegene Strompreise im Jahr 2023, da die Preiserhöhung im Vorjahr nicht weitergegeben wurde.

Die LKW muss wirtschaftlich geführt werden und da ist eine Festlegung von Höchstpreisen für Seger nicht mit Wirtschaftlichkeit vereinbar. Der Abgeordnete stellt auch Fragen zur Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen mit dem geltenden Recht, den übergeordneten Rechtsnormen und möglichen Problemen bezüglich Rückwirkung und EWR-Recht.

Seger fordert die Regierung auf, die finanziellen Folgen in verschiedenen Szenarien zu verifizieren und erfragt eine Begründung für die gleichen Werte für Hoch- und Niederpreis bei Graustrom und Li-Strom Natur. Seger hebt auch hervor, dass die Unterstützung gezielt denjenigen zugutekommen sollte, die sie benötigen, und Anreize für einen sparsamen Umgang mit Stromverbrauch schaffen sollte. Er stellt auch Fragen zur zeitlichen Begrenzung der eigenen Strategie und ob diese nach 2024 erneut angepasst werden muss.


Unterstützung bekommt der DpL-Vorstoss vom Abgeordneten Günther Vogt (VU) unterstützt den Antrag zur Strompreisteckelung, da er erkennt, dass die Stromkosten in Lichtenstein in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Der Vorschlag sieht vor, die Strompreise durch eine Deckelung über den Deckungsbeitrag der LKW zu begrenzen und das Risiko einer möglicherweise ungünstigen Strompreisentwicklung auf das Land zu übertragen. Es wird erwähnt, dass im schlimmsten Fall ein Verlust von 30 Millionen Schweizer Franken entstehen könnte, aber dieses Szenario wird als unwahrscheinlich angesehen. Der Abgeordnete äussert Bedenken hinsichtlich des Giesskannenprinzips und der staatlichen Subventionierung von Preisen.

Vogt betont stattdessen die Notwendigkeit, sich auf den Ausbau erneuerbarer Energien, Stromnetze und die Verbesserung der Eigenversorgung zu konzentrieren, um die Standortbedingungen zu verbessern. Trotz dieser Vorbehalte unterstützt er den Antrag, weist jedoch darauf hin, dass die Marktpreisentwicklung möglicherweise früher zu Preissenkungen führen könnte. Es wird auch die Frage aufgeworfen, wie schnell der Vorschlag umgesetzt werden kann, um eine rasche Entlastung für die betroffenen Kundensegmente zu ermöglichen. Der Abgeordnete merkt an, dass die Regierung bis zur übernächsten Landtagssitzung Stellung beziehen wird, und stellt die Frage nach der zeitlichen Umsetzung des Vorschlags.

Auch Johannes Kaiser (FBP) zeigt Verständnis für den DpL-Antrag zur Deckelung der Strompreise. Er erinnert daran, dass die exorbitante Preissteigerung vorhersehbar war und dass auch die Liechtensteinische Wirtschaftskammer diese Thematik bereits aufgebracht hatte. Kaiser hatte bereits zuvor in einer kleinen Anfrage im Märzlandtag eine Lösungsfindung in diese Richtung angemahnt. Er sieht den DpL-Antrag als Möglichkeit für eine Änderung und ein Umdenken in Bezug auf Varianten und Perspektiven. Eine mögliche Lösung wäre eine Anpassung des Entlastungsprogramms für finanziell belastete Haushalte, da die aktuelle Energiekostenpauschale als zu niedrig angesehen wird. Er verweist auf das Beispiel Vorarlbergs, wo ab dem 1. Juli eine Senkung der Strompreise um 20 Prozent erfolgt.

«Auch Nachbarländer haben Strompreisbremsen festgelegt. Dass es möglich ist und dass es gehen würde, haben die Nachbarn bewiesen».

JOhannes Kaiser

Kaiser betont, dass es wichtig ist, langfristige Strategien zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades zu entwickeln, um weniger abhängig von Auslandseinkäufen und Spotmärkten zu sein. Er sieht diese Diskussion als Chance, neue Wege einzuschlagen und den Zeitrahmen zu erweitern. Obwohl er Sympathien für den Antrag hat, hofft er auf andere, bessere und umfassendere Lösungen, um Haushalte, Familien, Gewerbetreibende und Dienstleister vor überhöhten Strompreisen zu schützen. Kaiser ist der Meinung, dass dieser Antrag ein Anstoss für weitere Entwicklungen sein kann.

Stellungnahme der Regierung zur Strompreisbremse

Die Diskusion unter den Abgeordneten zeiht sich, sodass irgendwann der Schluss der Debatte beschlossen wird. Da die Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni noch eine Stellungnahme abgeben möchte, entbrennt eine Geschäftsordnungsdebatte, ob die Regierung nach dem Ende der Debatte noch ein Rederecht hat.

Nachdem dies vom Landtagspräsidenten bejaht wird, äussert sich Monauni. Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise erinnert sie daran, dass der Landtag im Dezember des vorherigen Jahres dem Entlastungspaket zugestimmt hat, das gemeinsam mit Verbänden und Organisationen erarbeitet wurde. Dieses Paket zielt darauf ab, einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen gezielt zu entlasten, anstatt eine allgemeine Unterstützung anzubieten. Monauni stellt fest, dass bisher noch nicht die erwartete Anzahl von Haushalten und Unternehmen, die Anspruch auf die Energiekostenpauschale hätten, sich gemeldet hat. Obwohl Informationen über diesen Anspruch per Schreiben, Zeitungsartikel und Radio bekannt gemacht wurden, haben nur knapp 2000 Haushalte von rund 5000 möglichen Haushalten die Pauschale beantragt. Monauni betont, dass die Einführung eines Strompreisdeckels Kosten verursachen würde, die vom Staat getragen werden müssten.

Als Wirtschaftsministerin spricht sie sich gegen einen solchen Eingriff in die marktwirtschaftliche Ordnung aus. Sie verweist auf die fehlenden Unterstützungsmassnahmen in der Schweiz, St. Gallen und Graubünden sowie auf die Kritik an den Massnahmen in Österreich und Deutschland, die den Staatshaushalt stark belasten und langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Monauni erklärt, dass der Strompreisdeckel auch dem LKW-Gesetz widerspreche, da dort festgelegt sei, dass die LKW betriebswirtschaftlich handeln müssten. Sie zeigt Bereitschaft, das Entlastungspaket in Bezug auf Zweckmäßigkeit und Schwellenwerte zu überprüfen, bleibt jedoch der Meinung, dass der Strompreisdeckel falsche Signale sende. Details zu diesem Thema werden in der Stellungnahme der Regierung weiter geprüft.

Abstimmung

Schlussendlich stimmen 16 Abgeordnete für die Überweisung des Vorstosses an die Regierung zur Stellungnahme.

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