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Homeoffice für Grenzgänger soll ausgeweitet werden

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Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger waren davon betroffen. Doch die bestehende Rechtslage aus den VO (EG) 883/04 und 987/09, wonach eine parallele Tätigkeit im Wohnsitzstaat 25% nicht überschreiten sollte, wurde im Zuge der Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Ab 30. Juni 2023 würde diese Beschränkung wieder gelten.

Im Juni 2022 wurde von der EU-Verwaltungskommission soziale Sicherheit beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche sich mit der künftigen Handhabung von Homeoffice auseinandersetzen sollte. Diese nahm im September 2022 ihre Arbeit auf. In der Zwischenzeit wurde eine multilaterale Rahmenvereinbarung zur Regelung der Telearbeit finalisiert, die von der Verwaltungskommission zu beschliessen ist. Diese Rahmenvereinbarung steht jedem EWR-Mitgliedstaat also auch Liechtenstein, zur Unterzeichnung offen.

Gemäss dieser Vereinbarung von unselbständig beschäftigten Grenzgängern im Wohnsitzstaat Homeoffice bis zu 50% ihres Pensums zulässig sein, ohne dass sich die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung ändert. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung von Regierungsrat Manuel Frick an die Abgeordnete Norma Heidergger hervor.

Ab Juli 2023 soll die Rahmenvereinbarung gelten. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung der einzelnen Staaten. Die Verwaltungskommission der EU hat die Staaten der EU, des EWR, die Schweiz und Grossbritannien letzte Woche aufgefordert, ihre Zustimmung bis zum 17. April 2023 zu bekannt zu geben.

Verhandlungen mit der Schweiz unterbrochen

Wie der Anfragebeantwortung zu entnehmen ist, gab es auch direkte Verhandlungen mit Österreich und der Schweiz. Es lägen entsprechende Entwürfe vor, die beide die Ermöglichung von 40% Homeoffice im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers vorsehen würden. Aufgrund des bis März 2023 erwarteten multilateralen Rahmenvertrages werde mit dem Abschluss zugewartet, schreibt Regierungsrat Frick in der Anfragebeantwortung weiter.

Die Ausweitung des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger würde die Arbeitsbedingungen verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Auch die Umwelt würde von weniger Pendelverkehr profitieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Rahmenvereinbarung tatsächlich zustande kommt und wie sie von den einzelnen Staaten umgesetzt wird.

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