Startseite Wirtschaft Stellungnahme der Wirtschaftskammer zur Änderung des Arbeitsvertragsrecht…

Stellungnahme der Wirtschaftskammer zur Änderung des Arbeitsvertragsrecht…

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Die Wirtschaftskammer Liechtenstein unterstützt grösstenteils die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158, wie aus ihrem Vernehmlassungsbericht hervorgeht. Sie begrüsst insbesondere, dass zwei Monate Elternurlaub bezahlt werden und der Anspruch nicht übertragbar ist. Ebenso unterstützt die Kammer die Anpassung, wonach nur Personen, die tatsächlich seit mehr als einem Jahr im selben Betrieb beschäftigt sind, berechtigt sind, den Elternurlaub zu beanspruchen. Die Vergütung sollte 50% des durchschnittlichen Monatslohns betragen und auf den Höchstbetrag der monatlichen Altersrente begrenzt sein. Die Kammer ist der Meinung, dass die Richtlinie die Inanspruchnahme von Elternurlaub durch beide Elternteile erleichtern soll.

Die Kammer stellt jedoch fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Kontrolle und dem Missbrauch nicht ausreichend angesprochen werden. Es stellt sich insbesondere die Frage, wie mit einem möglichen Missbrauch umgegangen wird und wie verhindert werden kann, dass der bezahlte Elternurlaub doppelt bezogen wird. In diesem Zusammenhang sollte auch über einen Kündigungsschutz für den Arbeitgeber nachgedacht werden.

Die Wirtschaftskammer unterstützt den Vorschlag der Regierung, dass die Finanzierung des Elternurlaubs vollständig aus der Familienausgleichskasse (FAK) erfolgen soll. Sie sieht jedoch durch die Umsetzung dieser Richtlinie eine grosse finanzielle, organisatorische und bürokratische Belastung vor allem auf die kleinen und mittleren Unternehmen zukommen.

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