Doppelter Pukelsheim: FBP will Entscheid des Staatsgerichtshofs
Ob die Pukelsheim-Initiative mit der Verfassung vereinbar ist, soll nach dem Willen der FBP der Staatsgerichtshof entscheiden. Der Landesvorstand der Partei hat sich am Donnerstagabend dieser Linie angeschlossen und damit die Empfehlung des Präsidiums und des Vorstands der Jungen FBP übernommen. Die Initiative will das Wahlverfahren des doppelten Pukelsheim einführen.
Nico Büchel, Vorsitzender der Jungen FBP, schilderte den Delegierten den bisherigen Weg der Initiative. Weil die verfassungsrechtlichen Beurteilungen auseinandergehen, brauche es jetzt Rechtssicherheit. „Wenn die Politik und die Juristen zu derart unterschiedlichen Einschätzungen kommen, ist es nur folgerichtig, dass die oberste verfassungsrechtliche Instanz unseres Landes das letzte Wort hat“, sagte Büchel.
Parteipräsident Alexander Batliner wies darauf hin, dass sich die Parteiführung bereits im Vorfeld einstimmig für dieses Vorgehen ausgesprochen habe. Es gehe um eine grundlegende Frage der Demokratie und der Verfassungsauslegung, die nicht im politischen Streit hängen bleiben dürfe. „Der Staatsgerichtshof ist genau dafür da, in strittigen Verfassungsfragen Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen“, so Batliner.
Kommende Woche befasst sich der Landtag mit der Initiative. Die Regierung hält die Vorlage für verfassungswidrig. Schliesst sich eine Mehrheit der Abgeordneten dieser Einschätzung an, will die Junge FBP den Staatsgerichtshof anrufen.

