Fristenlösung: Landtag sagt mit einer Stimme Unterschied Ja
Der Landtag hat der Volksinitiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ zugestimmt – mit 13 zu 12 Stimmen bei 25 Anwesenden. Vorausgegangen war eine mehrstündige Debatte, die weit über die strafrechtliche Frage hinausging und am Ende auch die Staatsordnung des Landes berührte.
Die Initiative war im Februar mit 4970 Unterschriften eingereicht worden – die zweithöchste Zahl in der Geschichte des Landes. Sie verlangt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten straffrei bleibt, und will das Informationsverbot aufheben.
Das Abstimmungsverhalten verlief quer durch die Fraktionen. Ja sagten sechs Abgeordnete der VU – Dagmar Bühler-Nigsch, Tanja Cissé, Dietmar Hasler, Carmen Heeb-Kindle, Christoph Wenaweser und Johannes Zimmermann –, fünf der FBP – Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Bettina Petzold-Mähr, Daniel Salzgeber und Daniel Seger – sowie beide Abgeordnete der Freien Liste, Sandra Fausch und Manuela Haldner-Schierscher. Geschlossen dagegen stimmte die DpL-Fraktion, dazu vier VU-Abgeordnete – Manfred Kaufmann, Stefan Öhri, Roger Schädler und Thomas Vogt – und die FBP-Abgeordneten Johannes Kaiser und Lino Nägele.
Selbstbestimmung und Rechtssicherheit
Für die Befürworter stand das Selbstbestimmungsrecht der Frau im Zentrum. VU-Fraktionssprecherin Dagmar Bühler-Nigsch argumentierte, letztlich sei es die Frau, die die körperlichen, gesundheitlichen, sozialen und existenziellen Folgen einer Schwangerschaft tragen müsse. Sie stützte ihren Entscheid auch auf die Rechtslage: Der Bericht und Antrag der Regierung halte fest, dass die Initiative mit Verfassung und Staatsverträgen vereinbar sei, und weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch andere internationale Abkommen stünden einer Fristenlösung entgegen. Ein vom Verein für Menschenrechte in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Universität Frankfurt komme zum selben Schluss.
Der häufig geäusserten Befürchtung, eine Fristenlösung führe zu mehr Abbrüchen, hielt sie die Erfahrung der Schweiz entgegen: Seit deren Einführung im Jahr 2002 seien die Zahlen stabil geblieben und lägen im europäischen Vergleich tief. Dass Eingriffe weiterhin in den Kantonsspitälern Graubünden oder St. Gallen oder in Bregenz erfolgten, sei für sie vertretbar – gerade mit Blick auf die gewünschte Anonymität. Entscheidend sei, dass Frauen in Liechtenstein ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen beraten und begleitet werden könnten.
Daniel Seger (FBP) rückte einen zweiten Begriff daneben: „Ohne klare gesetzliche Regelung bleiben Betroffene, aber auch medizinisches Personal in einer Grauzone. Das schafft Unsicherheit, nicht Schutz.“ Gerade weil ihm der Schutz des ungeborenen Lebens wichtig sei, halte er eine zeitlich begrenzte Fristenregelung für den besseren Weg als ein Verbot, das Ausweichen ins Ausland und Schweigen erzeuge. Wer ungewollte Schwangerschaften wirksam reduzieren wolle, müsse zudem in Prävention investieren – Aufklärung und niederschwelliger Zugang zu Verhütung seien keine Gegensätze zum Lebensschutz, sondern dessen wirksamste Verbündete.
Sandra Fausch (FL) hielt fest: „Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung verhindern wir keinen einzigen Schwangerschaftsabbruch.“ Sie verursache aber Leid und schicke Betroffene ins Ausland, weil man die Verantwortung im eigenen Land nicht tragen wolle. Manuela Haldner-Schierscher (FL) hatte die Vorlage zuvor als klassische Güterabwägung eingeordnet und stellte die Frage in den Raum, weshalb die Vornahme eines Abbruchs für Ärzte in Liechtenstein strafbar bleiben solle.
Der Schutz des ungeborenen Lebens
Für den anderen Teil des Hauses überwog der Schutz des ungeborenen Lebens. Thomas Vogt (VU) brachte diese Position auf den Punkt: „Die Frau kann sich beraten lassen, das ungeborene Leben kann sich nicht beraten lassen, wird nicht gefragt, hat keine Stimme, ist absolut das schwächste Glied hier in unserer Gesellschaft.“ Er verwies auf Motive, die der VU im Vorfeld genannt worden seien – von Karriere- und Familienplanung über finanzielle Gründe bis hin zu banalen Anlässen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann, der die Initiative ebenfalls ablehnte, verband sein Nein mit einer Verpflichtung: Wer den Schutz des ungeborenen Lebens einfordere, müsse auch bereit sein, Verantwortung für Frauen und Familien in schwierigen Situationen zu übernehmen. Eine Frau in einer solchen Lage brauche keine Verurteilung, sondern professionelle und vertrauliche Beratung sowie verlässliche Unterstützungsangebote. Zur vollständigen Darstellung gehöre auch, dass eine Frau seit der Gesetzesänderung von 2015 für einen im Ausland vorgenommenen Abbruch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde.
Einig waren sich beide Seiten in einem Punkt: Niemand unterstellte betroffenen Frauen Leichtfertigkeit. Mehrfach fiel der Hinweis, dass es um persönliche Ausnahmesituationen gehe und nicht um eine abstrakte Rechtslage.
Kritik am Gesetzestext
Mehrere Abgeordnete stellten sich nicht grundsätzlich gegen eine Reform, aber gegen diese Vorlage. Thomas Rehak (DpL) formulierte es so: „Ja, es gibt Reformbedarf. Diese Initiative ist trotzdem nicht der Weg. Sie ist nicht zu Ende gedacht.“ Die Initianten beriefen sich auf ein Schweizer Vorbild, legten aber kein Schweizer Recht vor. Zudem regle die Vorlage nur die ersten zwölf Wochen; alles danach bleibe strafbar und werde weiterhin ins Ausland verlagert.
Auf dieselbe Unschärfe zielte Roger Schädler (VU): Die Schweiz ziehe die Grenze ausdrücklich bei zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode, die Initiative übernehme dagegen die österreichische Formulierung der „ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft“ – was in Österreich deutlich weiter reiche. Auch die vorgeschriebene Beratung sei in der Schweizer Regelung konkreter ausgestaltet.
Der fehlende Gegenvorschlag
Am schärfsten fiel die Kritik derer aus, die einen Mittelweg vermissten. Marion Kindle-Kühnis (DpL) sagte offen: „Ich habe mich mit diesem Traktandum und auch mit diesem Thema sehr schwer getan.“ Sie erinnerte an die letzte Abstimmung zum Thema und befürchtet erneut tiefe Gräben in der Gesellschaft. „Es geht schlussendlich um unsere Staatsform“, sagte sie – und wer das bestreite, müsse nur in die Vergangenheit blicken.
Bis zuletzt habe sie auf einen Gegenvorschlag der staatstragenden Parteien gehofft. Denkbar wäre für sie die Streichung der umstrittenen Werbe- und Informationsbestimmung gewesen, eine Anhebung der Altersgrenze von 14 Jahren auf die Volljährigkeit sowie – statt einer Kassenleistung – ein Hilfsfonds. „Denn an den finanziellen Mitteln darf eine so weitreichende Entscheidung nicht scheitern“, sagte sie. Wer nun erst im Nachgang an einem Gegenvorschlag arbeiten wolle, komme zu spät.
Auch Johannes Kaiser (FBP) warb für einen Konsens mit der grösstmöglichen Schnittmenge – einen Weg, der den Frauen mehr Selbstbestimmung ermögliche, sie nicht kriminalisiere und dem ungeborenen Leben zugleich die nötige Würde beimesse. Nicht gelten lassen wollte er das Argument, in Liechtenstein würden ohnehin keine Abbrüche vorgenommen, also bestehe kein Handlungsbedarf. Die Frage gehöre aus seiner Sicht vor das Volk.
Streit um die Staatsordnung
Den schärfsten Ton in der staatsrechtlichen Frage schlug Martin Seger (DpL) an. Er warf die Frage auf, ob mit der Initiative sehenden Auges ein Konflikt zwischen den beiden Souveränen – Volk und Fürst – provoziert werde, und stellte die politischen Ziele einzelner Initianten infrage. „Wer unsere Verfassung ernst nimmt, muss beide Souveräne ernst nehmen“, sagte er. Präsident Manfred Kaufmann rief ihn zur Sache und mahnte, beim Kernthema zu bleiben.
Widerspruch kam prompt aus der Freien Liste: Eine Volksinitiative zu ergreifen sei in dieser Staatsform legitim und Zeugnis einer lebendigen Demokratie. Wer den knapp 5000 Unterzeichnern abspreche, die Folgen ihrer Unterschrift abschätzen zu können, konstruiere die Krise erst selbst.
Daniel Seger versuchte, beide Positionen zusammenzuführen: Der Landtag habe die Aufgabe, Gesetze zu beschliessen, dem Landesfürsten stehe das Sanktionsrecht zu, das er nach eigenem Gewissen ausübe. Beides sei Ausdruck derselben Verfassungsordnung. „Die beiden Souveräne sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagte er.
Kindle-Kühnis zitierte zum Abschluss eine Passage aus dem Lehrbuch „Brücken in die Vergangenheit“: „Liechtenstein wird nur so lange als selbstständiger Staat existieren, wie eine Mehrheit seiner Bürgerinnen und Bürger von diesem Staat überzeugt ist.“
Wie es weitergeht
Bemerkenswert war der Ton. Thomas Vogt sagte zu Beginn seines Votums: „Zugegeben bin ich überrascht, wie gut die heutige Debatte verläuft.“ Der Wunsch nach einem respektvollen Umgang zog sich durch nahezu alle Voten – verbunden mit der Mahnung, dass dies auch für die weitere Diskussion in der Bevölkerung gelten müsse.
In einer zweiten Abstimmung scheiterte anschliessend ein Antrag von Manuela Haldner-Schierscher, über die Vorlage zusätzlich eine Volksabstimmung durchzuführen. Er wurde mit 12 zu 13 Stimmen abgelehnt – bei umgekehrten Vorzeichen zum Hauptentscheid. Damit bleibt es beim Beschluss des Landtags, ohne dass die Stimmberechtigten dazu befragt werden.
Der Ball liegt nun beim Fürstenhaus. Erbprinz Alois hat angekündigt, eine allgemeine Fristenlösung nicht zu sanktionieren. Das Inkrafttreten der Initiative ist damit sehr unwahrscheinlich. Eine Möglichkeit, dass das Thema doch noch an die Urne kommt bleibt, denn auch wenn das der Landtag aufgrund einer Volksinitiative zugestimmt hat, bleibt das Recht auf ein Referendum bestehen.Wenn also innerhalb der Frist 1000 Unterschriften gegen die Fristenlösung gesammelt werden, wird das Volk doch noch darüber entscheiden.

