„Ich finde schon heraus, wo du wohnst» – bedingte Geldstrafe nach Randale am Fussballspiel

Fürstliches Landgericht Verhandlungssaal 1

Innenaufnahmen vom Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht

Ein Besucher des Fussballspiels zwischen dem FC Vaduz und Yverdon-Sport im März ist heute vor dem Landgericht wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nicht rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Nach der Anklageschrift war der Angeklagte im Verlauf des Spiels mit der Landespolizei aneinandergeraten. Ein Beamter hatte ihn aufgefordert, den Bereich hinter der Tribüne zu verlassen. Der Mann erkundigte sich nach dem Grund. Als der Polizist ihm entgegnete, „weil ich es gesagt habe», liess der Angeklagte diese Begründung nicht gelten. In der Folge weigerte er sich, sich auszuweisen, und rannte davon.

Die Beamten stoppten den Flüchtenden. Dabei kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte gedroht haben soll: „Ich finde schon heraus, wo du wohnst, und dann passiert etwas.» Erst mit dem Einsatz von vier Beamten liess sich der Mann zu Boden bringen und in das Polizeifahrzeug verfrachten. Zuvor hatte er sich losgerissen und sich mit den Ellenbogen gewehrt.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Vorfall als Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB sowie als Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB an.

Der Angeklagte zeigte sich vor dem Landrichter reumütig. Er würde das so nicht mehr machen, beteuerte er. Ausserdem sei er gar kein Anhänger des FC Vaduz.

Seine Verteidigerin beantragte für den versuchten Widerstand ein mildes Urteil, für die gefährliche Drohung hingegen einen Freispruch. Ihr Mandant habe nicht die Absicht gehabt, den Beamten in Furcht und Unruhe zu versetzen; die Äusserung sei dazu auch gar nicht geeignet gewesen.

Der Landrichter sah das etwas anders, verurteilte den Angeklagten am Ende aber dennoch nur wegen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt. Denn der Tatbestand werde nicht nur durch Gewalt, sondern auch durch Drohung erfüllt. Genau das sei hier geschehen: Der Angeklagte habe die Drohung ausgesprochen, um die Beamten von der Amtshandlung abzubringen. Da es sich dabei nur um eine Tat handle, werde er nicht zusätzlich wegen gefährlicher Drohung bestraft.

Der bislang unbescholtene Mann erhielt eine Geldstrafe von 7’200 Franken, die für eine Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verfahrenskosten muss er tragen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

hitze.li