Schmerztabletten aus dem Ausland: Busse für Spanierin

Landgericht

Eine 46-jährige Spanierin, die im Unterland lebt, ist am Freitag vom Landgericht zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden. Sie hatte 240 Schmerztabletten bestellt, die in der Schweiz und damit auch in Liechtenstein nicht zugelassen sind. Aufgrund des Zollvertrags gilt das Schweizer Heilmittelgesetz (HMG) auch im Fürstentum.

Bei den sichergestellten Tabletten handelte es sich um ein Kombinationspräparat, das unter anderem Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Coffein enthält. Dieses Präparate ist in der Schweiz und Liechtenstein nicht zum Verkehr zugelassen, weshalb deren Einfuhr gegen das HMG verstösst.

Die Angeklagte gab vor Gericht an, sie habe nicht gewusst, dass sie die Medikamente nicht bestellen dürfe. Sie habe sie ausschliesslich für den eigenen Bedarf bestellt, da andere Mittel gegen ihre Kopfschmerzen nicht geholfen hätten.

Ihr Verteidiger argumentierte, seine Mandantin habe aufgrund der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins angenommen, die Einfuhr sei erlaubt. Er legte ein Gutachten einer Klinik vor, das belegt, dass die Angeklagte an Migräne leidet und auf entsprechende Medikamente angewiesen ist.

Der Anwalt beantragte einen Freispruch und berief sich dabei auf Artikel 87 Absatz 6 des Schweizer Heilmittelgesetzes, wonach in besonders leichten Fällen auf Strafverfolgung und Bestrafung verzichtet werden kann. Hilfsweise beantragte er eine Verurteilung lediglich wegen Fahrlässigkeit.

Die Richterin folgte dieser Argumentation nicht. Sie sah keinen Grund, den Fall als besonders leicht einzustufen. Die Angeklagte habe zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt: Wer Medikamente aus dem Ausland einführe, müsse sich informieren, was erlaubt sei und was nicht.

Die sichergestellten Tabletten werden eingezogen und vernichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.