Weil Mutter und Bruder schweigen, bleiben nur die Drogendelikte
Innenaufnahmen vom Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht
Wegen Drogendelikten hat das Landgericht heute einen jungen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Wochen und einer Busse von 800 Franken verurteilt. Vom Vorwurf, seine Mutter und seinen Bruder bedroht zu haben, blieb dagegen nichts übrig: Weil die beiden als Zeugen die Aussage verweigerten, fehlte für die gefährliche Drohung die erforderlichen Beweise. Der Angeklagte selbst war der Verhandlung ferngeblieben.
Über einen Zeitraum von elf Monaten soll der Angeklagte rund 70 Gramm Marihuana weitergegeben und zudem Marihuana, Cannabis und Kokain konsumiert haben. Hinzu kam der Vorwurf der gefährlichen Drohung. Am 10. Juni 2025 soll der Mann seine Mutter und seinen Bruder bedroht haben. Mit einem Messer soll er dabei auf ein Familienfoto eingestochen und angekündigt haben, er werde sie kaputt machen, bevor er ins Gefängnis gehe. Einen Tag später soll er seinem Bruder zudem per Textnachricht gedroht haben: «schau wo du langläufst irgendwann treffe ich dich allein».
In der letzten Verhandlung hatte sich der Verteidiger gegen die Verlesung der früheren Aussagen gewehrt. Deshalb wurden Mutter und Bruder für den Fortsetzungstermin als Zeugen geladen.
Beide erschienen vor Gericht, machten jedoch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Damit durften auch ihre früheren Aussagen nicht mehr verwertet werden. Für den Vorwurf der gefährlichen Drohung fehlte damit die Beweisgrundlage. Der Angeklagte selbst war der Verhandlung ferngeblieben.
Damit blieben nur noch die Drogendelikte, die der Angeklagte bereits in der ersten Verhandlung weitgehend eingeräumt hatte. Für die Staatsanwaltschaft war der Sachverhalt damit erstellt. Der Verteidiger verwies auf das Geständnis sowie darauf, dass sein Mandant während eines Teils des Tatzeitraums noch nicht 21 Jahre alt gewesen war.
Bewährung trotz Vorstrafe
Der Richter verurteilte den Mann wegen der Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von acht Wochen und wegen der Übertretungen zu einer Busse von 800 Franken. Obwohl der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, setzte das Gericht die Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nach. Zudem verlängerte der Richter die Probezeit aus der letzten Verurteilung auf fünf Jahre.
Zur Begründung führte der Richter aus, der Angeklagte habe die Betäubungsmittel unentgeltlich weitergegeben und keinen Handel betrieben. Er hoffe, dass dies ausreiche und der Mann künftig keine Straftaten mehr begehe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

