Einsprache gegen Triesenberger Überbauungsplan

Triesenberg

Entgegen früheren Erwartungen ist gegen den Überbauungsplan «Fura/Gufer, talseitig» doch Einsprache erhoben worden. Kernpunkt der Kritik: Die geplante Erschliessung über bereits überlastete Quartierstrassen gefährdet Fussgänger und Schulkinder – und kostet die klamme Gemeinde unnötig viel Geld.

Der Gemeinderat Triesenberg hatte den Überbauungsplan «Fura/Gufer, talseitig» am 24. Februar 2026 einstimmig genehmigt. Er sieht entlang der Landstrasse eine städtebauliche Verdichtung vor: Gebäude sollen näher an die Strasse rücken und – da die Höhe neu ab Strassenniveau gemessen wird – talseitig höher gebaut werden dürfen als nach den allgemeinen Bauvorschriften. Ziel ist eine bessere Anbindung des Quartiers an das Dorfzentrum. Laut Vaterland hatten alle betroffenen Grundeigentümer bereits zugestimmt, weshalb Einsprachen als unwahrscheinlich galten.

Doch fünf Anwohner aus den betroffenen Weilern erhoben innerhalb der Auflagefrist durch einen Rechtsanwalt Einsprache beim Gemeinderat. Die Einsprache liegt dem Landesspiegel vor. Die Einsprecher betonen ausdrücklich, dass sie sich nicht gegen den Überbauungsplan als solchen wenden – wohl aber gegen die darin vorgesehene Erschliessung.

Strassen längst an der Belastungsgrenze

Zentraler Streitpunkt ist Artikel 5 Absatz 1 der Sonderbauvorschriften, der vorschreibt, die Zu- und Wegfahrten zu den betroffenen Grundstücken «wo immer möglich talseitig» zu realisieren – also über die bestehenden Quartierstrassen. Konkret ist für das grosse Grundstück Nr. 1992 eine Zufahrt über die Hofistrasse und die sogenannte Furastrasse vorgesehen. Bei Letzterer handelt es sich derzeit jedoch lediglich um einen Feldweg, der erst auf Kosten der Gemeinde zur verkehrstauglichen Strasse ausgebaut werden müsste.

Die Einsprecher machen geltend, dass die betroffenen Gemeindestrassen – «Im Täscherloch», Täscherlochstrasse, Hegastrasse, Litzistrasse, Hofistrasse und Leitawisstrasse – ihre Kapazitätsgrenze bereits heute erreicht haben. Die Strasse «Im Täscherloch» weist an der engsten Stelle lediglich eine Breite von 2,90 Metern auf; ein Kreuzen zweier Fahrzeuge ist dort nur durch Ausweichen auf angrenzende Privatgrundstücke möglich. Die Litzistrasse, Hegastrasse und Leitawisstrasse verfügen über kein Trottoir. Mehrere dieser Strassen werden von den Einsprechern und ihren Kindern täglich als Schulweg genutzt.

Die Einsprecher fordern deshalb, die Erschliessung primär über die Landstrasse (bergseitig) sicherzustellen – was rechtlich zulässig sei, da es sich beim betroffenen Abschnitt um ein dicht besiedeltes Dorfzentrum handle, in dem Direktzufahrten von Hauptstrassen ausnahmsweise angeordnet werden dürfen. Als Eventualantrag schlagen sie eine talseitige Erschliessung über die Guferstrasse/Furastrasse vor, die deutlich weniger Quartierstrassen belasten würde.

Fehlende Gutachten und mangelndes öffentliches Interesse

Weitere Kritikpunkte betreffen die Vollständigkeit und die rechtliche Grundlage des Plans. Ein Verkehrserschliessungsgutachten, das die Auswirkungen des Mehrverkehrs auf die Gemeindestrassen untersucht, fehlt bis heute. Auch das rund 8500 Quadratmeter grosse Grundstück Nr. 1986 – im unmittelbaren Gemeindezentrum gelegen und im Eigentum derselben Person wie das Schlüsselgrundstück Nr. 1992 – wurde im Überbauungsplan nicht berücksichtigt. Dessen künftige Bebauung würde zwangsläufig über dieselben ohnehin schon belasteten Strassen erschlossen.

Schliesslich rügen die Einsprecher, dass den begünstigten Grundeigentümern zwar erhebliche Abweichungen von den Bauvorschriften gewährt werden, sie dafür aber keinerlei Gegenleistung im öffentlichen Interesse erbringen müssen – etwa die Erstellung eines öffentlichen Fusswegs als Dienstbarkeit, wie dies bei anderen Überbauungsplänen in Liechtenstein üblich sei. Bei einem Ausbau der Furastrasse entstünden der Gemeinde zudem erhebliche Investitions- und Unterhaltskosten, die in der Interessenabwägung bislang nicht berechnet wurden – dies, obwohl Vorsteher und Vizevorsteher im Dorfspiegel zuletzt selbst auf die angespannte Finanzlage der Gemeinde hingewiesen hatten.

Entscheid Ende Juni erwartet

Der Gemeinderat Triesenberg wird voraussichtlich Ende Juni 2026 über die Einsprache entscheiden. Bleibt er beim genehmigten Plan, steht den Einsprechern der Beschwerdeweg offen.

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