Taxistreit endet mit Freispruch

Fürstliches Landgericht Verhandlungssaal 1

Innenaufnahmen vom Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht

Ein Streit um 10 Franken Taxikosten beschäftigte heute das Landgericht. Am Ende sprach das Gericht den angeklagten slowakischen Staatsbürger von den Vorwürfen des Betrugs und der versuchten Körperverletzung frei.

Der Vorfall hatte sich im November vergangenen Jahres nach einem Casinobesuch in Eschen ereignet. Der Slowake hatte ein Taxi nach Bendern bestellt. Die Hinfahrt hatte 22 Franken gekostet; das Casino hatte ihm mitgeteilt, dass die Rückfahrt rund 30 Franken kosten würde. Als der Fahrer am Ende 40 Franken verlangte, bot der Fahrgast 30 an und weigerte sich, mehr zu bezahlen. In der Folge soll es zu einer Handgreiflichkeit gekommen sein: Der Angeklagte habe dem Fahrer die Hand an den Hals gehalten – ohne ihn jedoch zu würgen.

Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin zwei Anklagepunkte: ein Vergehen des Betruges sowie versuchter Körperverletzung. Der Fahrgast habe seine Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vorgespielt, um die Fahrt zu erschleichen.

Bei der Landespolizei hatte der Fahrer selbst angegeben, dass die Strecke normalerweise 30 Franken koste. Die zusätzlichen 10 Franken habe er verlangt, weil er den Angeklagten einem anderen Fahrgast vorgezogen hatte. Und dass der Angeklagte 30 Franken angeboten hatte, bestätigte er ebenfalls. Für das Gericht war damit der Vorsatz des Betruges nicht feststellbar.

Auch eine Körperverletzung sah der Richter nicht – selbst nicht als Versuch. Die beschriebene Geste reiche nicht aus, um von einer Verletzungsabsicht auszugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.