Schlagring bei Einreise entdeckt – Geldstrafe auf Bewährung
Vor dem Fürstliches Landgericht musste sich am Dienstag ein österreichischer Staatsbürger verantworten, der bei seiner Einreise nach Liechtenstein einen verbotenen Schlagring mit sich geführt hatte. Der Mann war zur Verhandlung nicht erschienen, weshalb der Richter in Abwesenheit verhandelte.
Der Vorfall ereignete sich am Grenzübergang Schaanwald. Dort wurde der Beschuldigte von Beamten der Grenzwache kontrolliert. Im Zuge der Überprüfung entdeckten die Beamten einen Schlagring – eine Waffe, deren Besitz und Einfuhr nach Liechtenstein absolut verboten ist.
Bei der Einvernahme durch die Polizei machte der Angeklagte im Vorfeld geltend, er habe nicht gewusst, dass es sich dabei um eine in Liechtenstein verbotene Waffe handle. Der Richter stellte klar, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze. Gerade bei der Einreise in ein anderes Land sei es erforderlich, sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Der bis dahin unbescholtene Österreicher wurde zu einer Geldstrafe von 1’000 Franken verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe mit einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung aus. Sollte sich der Mann in diesem Zeitraum nichts zuschulden kommen lassen, bleibt ihm die Zahlung der Geldstrafe erspart.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

