«Ja zu Bargeld» – wegweisende Initiativen in Liechtenstein und in der Schweiz

Roland Rino Büchel, Nationalrat, Oberriet SG

Roland Rino Büchel, Nationalrat, Oberriet SG

Die Liechtensteiner Bevölkerung soll auch künftig das Recht haben, ihre Einkäufe mit Bargeld zu bezahlen.

Deshalb soll das schon mehr als hundertjährige Gesetz zur «Einführung der Frankenwährung» dahingehend ergänzt werden, dass Münzen und Banknoten auch künftig als Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen.

Das will die Initiative «JA zu Bargeld», welche letzte Woche bei der Regierung in Vaduz zur Vorprüfung eingereicht worden ist.

Andere Staaten haben die Pflicht, Bargeld anzunehmen, schon in ihre Gesetze geschrieben. In verschiedenen Schweizer Kantonen ist diese Annahmepflicht ebenfalls schon im Gesetz oder auf dem Weg dazu.

Am 8. März kommt es in der Schweiz zu einer wegweisenden Abstimmung zum Bargeld. Diese geht aber nicht so weit wie die Begehren im Fürstentum und in einigen Kantonen.

Münzen und Banknoten anstatt digitalem «Cash»

Die Volksinitiative will «nur» die Verfügbarkeit von Noten und Münz sowie den Schweizer Franken als Währung in der Verfassung verankern.

Das heisst konkret: Der Bund stellt sicher, dass Münzen und Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung von Volk UND Kantonen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.

Die Chancen stehen gut, dass dieses Volksbegehren oder zumindest der abgeschwächte Gegenvorschlag (von Bundesrat und Parlament) vom Volk angenommen wird.

Ein kleiner Tipp für die Leserinnen und Leser, welche in der Schweiz abstimmen können: Ich bin überzeugt, dass die Volksinitiative klarer und besser formuliert ist als der Gegenvorschlag.

Bargeld muss nicht nur existieren. Es muss im Alltag funktionieren. Ohne praktische Umsetzbarkeit bleibt ein Volksentscheid unvollständig. Darum bin ich mir sicher: Die Pflicht, Noten und Münzen anzunehmen, wird bei uns nach dem 8. März breiter diskutiert werden.

Wenn die Bedingungen nicht klar sind, besteht die Gefahr, dass Bargeld zwar formal bestehen bleibt, im Alltag jedoch an Bedeutung verliert.

Dies etwa, wenn weniger Bancomaten zur Verfügung stehen. Oder wenn man die Parkgebühr oder die öV-Tickets nicht mehr in bar bezahlen kann.

Das liechtensteinische Modell erscheint mir konstruktiv und ausgewogenen. Mit klar definierten Zumutbarkeitsregeln wird Rechtssicherheit geschaffen.

Was passiert, wenn man die Dinge «schleifen» lässt?

Erfahrungen in Schweden und Norwegen zeigen, dass ein späterer Wiederaufbau der Bargeldinfrastruktur deutlich aufwendiger ist als eine frühzeitige Absicherung.

Mit der expliziten Formulierung «Münzen und Noten», wie sie im Originaltext der eidgenössischen Volksinitiative steht, haben die Bürgerinnen und Bürger die Garantie, dass auch künftig physisches Bargeld zur Verfügung steht – und nicht irgendeine digitale Form von «Cash».

Lassen Sie es mich zum Schluss noch einmal klar und deutlich sagen: Die Bargeldversorgung gehört zur wirtschaftlichen Grundinfrastruktur eines Landes. Es hat noch keinem Gemeinwesen gutgetan, wenn es die Infrastruktur verlottern liess.

Roland Rino Büchel, Nationalrat, Oberriet SG

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