Vorprüfung Schwangerschaftsabbruch und Verfassung  

Herbert Elkuch

Leben beginnt biologisch mit der Befruchtung der Eizelle. Nach der Vereinigung von Ei und Samenzelle wächst ein Kind mit Leib und Seele heran – von sich heraus. Der Embryo wächst nicht zum Menschen, sondern als Mensch. In unserer Verfassung steht: Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen, jeder Mensch hat das Recht auf Leben, die Todesstrafe ist verboten. Die Verfassung unterscheidet nicht zwischen ungeborenen und geborenen Menschen, alle sind vor dem Gesetz gleich.

Im Bericht und Antrag an den Landtag schreibt die Regierung: «In Liechtenstein besteht keine verfassungsrechtliche Bestimmung, welche definiert, wann das Leben beginnt bzw. dass bereits vor der Geburt eines Menschen das Recht auf Leben geschützt ist… Damit ist die Initiative in dieser Hinsicht als verfassungskonform zu beurteilen.»

Die Ansicht der Regierung, die Initiative sei verfassungskonform, weil die Verfassung den Beginn des Lebens nicht bestimmt, greift aus meiner Sicht zu kurz. Der Beginn des Lebens ist kein verfassungsrechtliches Thema, weil dies eine biologische Gesetzmässigkeit ist. Es bräuchte eine andere, eindeutige verfassungsrechtliche Bestimmung, die der schwangeren Frau das Recht gibt, gesundes, ungeborenes Leben in Liechtenstein töten zu lassen.

Unsere heutige Gesetzgebung berücksichtigt die Problematik eines Schwangerschaftskonfliktes: Ein Abbruch ist im Grundsatz wie in Polen, Malta, Andorra usw. verboten, aber unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Voraussetzungen für Abbruch könnten verfeinert werden, um Mutter und Kind gerecht zu werden.

Zudem hat der Landtag im Jahr 2015 hat das Weltrechtsprinzip abgeschafft. Seitdem dürfen liechtensteinische Frauen ihr ungeborenes Baby im Ausland straffrei nach der dortigen Gesetzgebung abtreiben lassen.

Bei der Vaterlandumfrage lehnten 47,2% von 4430 Teilnehmern die vorliegende Abtreibungs-Initiative kategorisch ab, nur 45.9 sind dafür. Die heutige Regelung ist demnach für viele noch vertretbar, eine weitere Öffnung eher nicht.

Ergänzung zum obigen Leserbrief https://landesspiegel.li/2026/02/volksinitiative-fristenloesung-fuer-liechtenstein/

Herbert Elkuch
Platte 44
Schellenberg