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Zur geplanten Impfpflicht im Kanton St. Gallen

Als Bürger von Liechtenstein beobachte ich mit grosser Sorge die Gesetzesvorlage zum neuen Gesundheitsgesetz des Kantons St. Gallen. Besonders Art. 18, der eine Impfpflicht ermöglichen soll, und Art. 141, der dafür Bussen bis zu 20’000 Franken vorsieht, geben Anlass zur Beunruhigung – auch über die Grenze hinaus.

Noch ist dieses Gesetz nicht beschlossen. Doch bereits der Entwurf zeigt, in welche Richtung es gehen könnte: weg von Freiwilligkeit, hin zu Zwang. St. Gallen ist unser direkter Nachbar. Wir leben, arbeiten und bewegen uns im gleichen Raum. Was dort gesetzlich vorbereitet wird, bleibt auch für Liechtenstein nicht folgenlos.

Wenn ein Nachbarkanton eine Impfpflicht mit hohen Strafen gesetzlich verankert, entsteht politischer Druck. Was heute in St. Gallen diskutiert wird, könnte morgen auch bei uns zum Thema werden. Deshalb ist diese Vorlage auch für uns relevant.

Eine Impfung ist ein Eingriff in den eigenen Körper. Diese Entscheidung mit Strafandrohungen zu erzwingen, lehne ich klar ab. 20’000 Franken Busse können Existenzen bedrohen. Das schafft Angst, Misstrauen und Spaltung – aber keine Gesundheit.

Gerade jetzt ist es wichtig, solche Vorlagen kritisch zu hinterfragen. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper darf nicht leichtfertig aufgegeben werden, weder in St. Gallen noch in Liechtenstein.

Oliver Indra
stv. Abgeordneter DpL

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