Startseite InlandGericht Mordprozess in Liechtenstein – Erster Tag der Schlussverhandlung zum Tötungsdelikt in Gamprin

Mordprozess in Liechtenstein – Erster Tag der Schlussverhandlung zum Tötungsdelikt in Gamprin

Vor dem Landgericht in Vaduz begann heute die öffentliche Schlussverhandlung im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt von Gamprin-Bendern vom 21. Dezember 2024 begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft drei Männern – zwei rumänischen und einem türkischen Staatsangehörigen – Mord sowie weitere Delikte vor. Für die Verhandlung sind zwei Tage angesetzt.

Zum Auftakt wurden die Anklageschrift verlesen, die Angeklagten befragt und die Eröffnungsplädoyers gehalten. Der Staatsanwalt sprach von einer „menschlichen Tragödie“, wie sie in Liechtenstein zum Glück nur selten vorkomme. Er schilderte die Tat als äusserst brutal: Das Opfer, ein angesehener Rechtsanwalt, sei zunächst in den Rücken gestochen und anschliessend durch einen Kehlschnitt tödlich verletzt worden. Die Angeklagten bestritten alle Tatvorwürfe.

Finanzieller Abstieg nach Trennung als Tatmotiv

Laut Anklage führte der erste Angeklagte, der in einer langjährigen homosexuellen Partnerschaft mit dem Opfer lebte, die Messerattacke aus. Der zweite Angeklagte habe das Opfer und seinen mutmasslichen Mittäter mit dem Auto verfolgt und anschliessend die Flucht unterstützt. Der dritte Angeklagte soll sein Fahrzeug für die Tat bereitgestellt haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, in der Untersuchungshaft andere Häftlinge beauftragt zu haben, einen Gefängniswärter zu töten.

Als das Opfer im August 2024 die gerichtliche Trennung der eingetragenen Partnerschaft anstrebte, enterbte er den Erstangeklagten. Im Rahmen des Trennungsverfahrens zahlte er dem Angeklagten 100’000 Franken – Geld, das dieser binnen drei Monaten ausgab.

Der Staatsanwalt sieht darin das Tatmotiv. Der Angeklagte fürchtete den Verlust seiner Erbenstellung und hatte kein anderes Einkommen in Aussicht. Mehrfach verschob er Gerichtstermine zur Trennung mit fragwürdigen Entschuldigungen. Für den Staatsanwalt ist dies ein Indiz, dass der Angeklagte in seiner Rechtsauffassung davon ausging, dass mit dem rechtskräftigen Abschluss des Trennungsverfahrens sein Erbrecht erlöschen würde: «Darum musste er schnell handeln«.

Verteidigung bestreitet Tatbeteiligung

Die Verteidiger warfen der Anklage vor, lediglich auf Indizien zu beruhen und von Widersprüchen durchzogen zu sein. Es gebe weder direkte Beweise noch sei die Darstellung der Ermittlungsbehörden zwingend schlüssig. Fremde DNA-Spuren am Opfer, offene Fragen zu Abläufen sowie Zweifel an kriminaltechnischen Ergebnissen sprächen gegen die Täterschaft der Beschuldigten. Alle drei Angeklagten erklärten vor Gericht ihre Unschuld.

Der Hauptangeklagte beteuerte, er habe das Opfer weder verfolgt noch getötet. Die Trennung habe er akzeptiert und sich beim Arbeitsmarktservice gemeldet. Von einem geplanten Mord habe er nie gesprochen. Auf Vorhalt verschiedener Zeugenaussagen reagierte er mit Verweigerung. Die Aussagen seien Lügen, die Zeugen könnten ihn nicht erkannt haben. Auch die Spurensuche mit dem Polizeihund bezweifelte er. Bei Detailfragen des Vorsitzenden hatte er immer wieder Erinnerungslücken.

Finanziell sei er nicht auf das Opfer angewiesen gewesen. Er hätte einen Universitätsabschluss und wollte sich in Liechtenstein eine Arbeitsstelle suchen.

Weitere Befragungen folgen

Am Nachmittag sollen unter anderem die Hundeführerin der Kantonspolizei Graubünden sowie der Gerichtspsychiater aussagen. Am Dienstag wird die Verhandlung mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Mit einem Urteil wird ebenfalls morgen gerechnet. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Bericht vom zweiten Verhandlungstag und vom Urteil

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