Als Argument für die Verlagerung der Landesbibliothek in das ehemalige Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz wird angeführt, dass Mietkosten von rund CHF 412‘000 pro Jahr entfallen würden. Diese Argumentation greift jedoch klar zu kurz, ist unvollständig und wenig fundiert.
Wenn im Land beispielsweise Stockwerkeigentum begründet wird, dann müssen jährlich zwingend 2% der Gebäudeschätzwerts in einen Erneuerungsfonds eingezahlt werden. Was dem Eigenheimbesitzer vorgeschrieben wird, sollte auch für den Staat gelten. Ansonsten hieße dies, einfach so in den Tag hineinzuleben, ohne sich um das „Morgen“ zu kümmern.
Bei einer Investitionssumme von knapp CHF 40 Mio. müsste der Staat also CHF 800‘000 auf die Seite legen, um später einmal die Immobilie erneuern oder sanieren zu können. Kleinere Unterhaltskosten sind dabei nicht berücksichtigt. Zudem: Wenn die CHF 40 Mio. nicht in den Umbau des Postgebäudes gesteckt werden, dann wird man mit CHF 1.2 Mio. Vermögensertrag pro Jahr rechnen können (= durchschnittlicher Ertrag des angelegten Staatsvermögens). Also ist das Mietkosten-Argument mehrfach widerlegt.
Nachdem das jetzige Bibliotheksgebäude der AHV gehört, kommen die jetzigen Mietzahlungen des Landes dem AHV-Fonds zugute. Zur Erinnerung: Beim fragwürdigen Tauschhandel, bei dem das FMA-Gebäude gegen schöne Baugrundstücke am Eschnerberg eingetauscht wurde, wurde die Volksseele damit beruhigt, dass die Mieten für das Gebäude nun der AHV zugute kämen. Ganz offensichtlich wird hier einmal so und dann wieder genau andersrum argumentiert, wie es gerade in den Kram passt.
Erich Hasler, DpL-Abg.