Einmal mehr versucht die Regierung in ihrem aktuellen Flyer «Staatliche Pensionskasse», an alle Haushalte, beim Stimmvolk Schuldgefühle zu wecken und täuscht im Flyer vor: «Nach über einem Jahrzehnt gilt es, zum Versprechen der Politik aus dem Jahr 2013 an die Versicherten zu stehen.» Was soll das? Bereits im Jahr 2014 wurden diese Versprechen eingelöst. Der Steuerzahler muss daher keine weiteren Versprechen mehr einlösen, er hat sie bereits vor 10 Jahren schon eingelöst. Nach der Volksabstimmung im Jahr 2014 erhielt die staatliche Pensionskasse ein Geschenk von CHF 200 Mio. Dazu wurde noch das unbefristete 100 Millionendarlehen zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber Staat, das ist der Steuerzahler, bezahlte in den letzten 10 Jahren 55% der Solidaritätsbeiträge an die staatliche Pensionskasse:
«Indirekt wurden die Solidaritätsbeiträge den Sparguthaben der aktiven Versicherten gutgeschrieben, nicht individuell, sondern kollektiv finanziert» (Kleine Anfrage, Antwort vom 14. Juni 2024).
Zusätzlich schenkte der Steuerzahler der staatlichen Pensionskasse den Zinserlös von ca. CHF 20 Mio. aus dem zinslosen Darlehen im Zeitraum der letzten 10 Jahre. Die Versprechungen wurden mehr als erfüllt. Die staatliche Pensionskasse weist nun aktuell einen Deckungsgrad von 101.8% auf und kann alle Verpflichtungen aus eigener Kraft erfüllen. Trotzdem redet die Regierung den Stimmbürgern ins Gewissen, jetzt zu den Versprechen der Politik aus dem Jahr 2013 zu stehen. Erfundene Sündenstrafen soll der Steuerzahler mit einem Ablasshandel in der Höhe von CHF 167.4 Mio. zu Gunsten der staatlichen Pensionskasse bezahlen. Damit versucht die Regierung – statt mit Sachlichkeit – auf der emotionalen Schiene die Abstimmung zu beeinflussen. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen sich nicht von der Regierung vorwerfen lassen, Versprechen nicht eingelöst zu haben. Deshalb ein NEIN zur Volksabstimmung über die Staatliche Pensionskasse am 1. Dezember.
Herbert Elkuch
Mitglied Komitee «167 Millionen NEIN»