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«Zwei Ankermedien» stehen für Wettbewerbsverzerrung durch Subvention

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Im Vaterland vom 1. Oktober 2024 schreibt Reinhard Walser auf S. 5 in einem ganzseitigen Beitrag richtigerweise, dass zu den Funktionen der Medien drei Aspekte gehören:1. Information2. Meinungsbildung3. Kritik- und KontrollfunktionDiese Funktionen sieht Herr Walser lediglich im Rahmen der Bereitstellung von Information in der derzeitigen Medienlandschaft und Förderung erfüllt. Mängel sieht er bei den letzteren beiden Funktionen. Zur Wahrung dieser sollen «zwei Ankermedien» exklusiv gefördert werden. Benannt werden explizit Vaterland und Liechtenstein TV (FL1TV).Das Liberale Forum bemüht sich um eine Einordnung und die Ableitung eines Zielbildes.Ist-ZustandDie Medienlandschaft in Liechtenstein wird von 2-3 Angeboten dominiert. Diese erhalten, wie auch andere Marktteilnehmer, in 2024 eine an Bedingungen geknüpfte Förderung. Grundsätzlich beeinflusst jede staatliche Förderung durch Steuermittel die Unabhängigkeit von Medien. Evidenz zu dieser Aussage erhält man durch den Vergleich der inhaltlichen Positionierung vergleichbar geförderter Medien der Schweiz (SRF) und Deutschlands (ÖRR: ARD, ZDF etc.) zu offiziellen Regierungspositionen.

Bereits in der Vergangenheit haben die grossen Medien in Liechtenstein die drei Funktionen nicht ausgewogen erfüllt. Insbesondere bei den grossen Referenden der letzten Jahre wurden die verschiedenen Positionen nicht in ausreichendem Masse abgebildet, mehrheitlich in eigenen Kommentaren und Meinungsbeiträgen einseitig Position bezogen. Die Kritik- und Kontrollfunktion war bei kontroversen Themen nicht gegeben, fundierte Meinungen in Leserbriefen nicht zugelassen oder eingekürzt.Soll-ZustandEin freier Markt- und Wettbewerb sollte durch eine Preisbildung durch Angebot und Nachfrage für eine ausgewogene Medienlandschaft sorgen, sofern keine historisch erzeugten Monopolstrukturen vorliegen.

Gleichwohl kann eine Förderung von Medien gerade kleinen oder neuen Anbietern helfen, über eine Startphase hinwegzukommen, bis eine wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben ist. Ob es die Aufgabe des Staats ist, mit Mitteln der Steuerzahler auf den Markt einzuwirken, sei zur Diskussion gestellt. Ebenso sei zur Diskussion gestellt, ob die Förderung von «zwei Ankermedien» nicht für Wettbewerbsverzerrung durch Subvention stehen würde.
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