Startseite InlandGericht Rentner wegen illegalem Waffenbesitz verurteilt

Rentner wegen illegalem Waffenbesitz verurteilt

Gerichtssaal
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Gestern musste sich ein Rentner vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seit 2019 ohne Bewilligung eine Pistole besessen und diese unsachgemäss gelagert zu haben.

Seit 2019 soll er eine Pistole besessen haben, ohne die erforderliche Bewilligung dafür zu besitzen. Zudem bewahrte die Waffe in einem unverschlossenen Schrank im Schlafzimmer auf. Aufgekommen ist dies, als der Rentner einem Sozialbetreuer die Pistole zeigte. Der Betreuer verständigte daraufhin die Landespolizei.

Vor Gericht räumte der Angeklagte den Sachverhalt ein. Er erklärte, die Waffe in der Wohnung seines dementen Bruders gefunden und sie zur Sicherheit an sich genommen zu haben. Die Pistole sei funktionsunfähig gewesen. Dennoch zeigte er wenig Einsicht und lehnte das Angebot des Richters ab, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. «Das ist nicht fair«, so der Angeklagte. Er hätte nur gewollt, dass niemand zu Schaden kommt.

Das Gericht verurteilte den Mann schliesslich zu einer Geldstrafe von 600 Franken für den unerlaubten Waffenbesitz und einer Busse von 500 Franken für die unsachgemässe Lagerung. Die Geldstrafe wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt, nicht aber die Busse.

Strafmildernd wirkten sich die Unbescholtenheit des Angeklagten und sein Geständnis aus. Da keine erschwerenden Umstände vorlagen, würde eine Strafe im untersten Bereich des Strafrahmens ausreichen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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