Startseite AuslandEuropa Frontex nicht haftbar für Rückführung in die Türkei

Frontex nicht haftbar für Rückführung in die Türkei

Sitzung des EU-Gerichts
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Das Gericht der Europäischen Union (EU-Gericht) hat heute eine Klage gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Frontex, abgewiesen. Die Klage wurde von syrischen Flüchtlingen eingereicht, die im Jahr 2016 auf der griechischen Insel Milos ankamen und daraufhin in die Türkei zurückgeführt wurden.

Die Flüchtlinge hatten auf der Insel Leros den Wunsch geäussert, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Jedoch wurden sie im Rahmen einer gemeinsamen Rückkehraktion von Frontex und Griechenland in die Türkei gebracht, von wo aus sie sich schliesslich in den Irak begaben und bis heute dort verweilen.

Die Kläger argumentierten, dass Frontex während der Rückkehraktion rechtswidrig gehandelt habe und somit für den erlittenen Schaden haftbar sei. Sie forderten mehr als 96.000 Euro an materiellem Schaden und 40.000 Euro an immateriellem Schaden, da sie der Ansicht waren, dass ihnen internationaler Schutz zugestanden hätte, wenn Frontex ihren Verpflichtungen im Bereich des Grundrechtsschutzes nachgekommen wäre.

Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass weder die angeblich erlittenen Schäden noch die Angstzustände der Kläger direkt auf das Verhalten von Frontex zurückzuführen seien. Frontex hatte lediglich den Auftrag, die Mitgliedstaaten technisch und operativ zu unterstützen, während die Mitgliedstaaten selbst für die Prüfung der Begründetheit von Rückkehrentscheidungen und Anträgen auf internationalen Schutz zuständig seien.

Das Gericht stellte fest, dass die Kläger nicht hinreichend nachweisen konnten, dass das Verhalten von Frontex einen unmittelbaren Kausalzusammenhang zu ihrem behaupteten Schaden hatte. Sowohl der materielle Schaden in Form von Ausgaben in der Türkei und im Irak als auch der immaterielle Schaden aufgrund von Angstzuständen und Leid während ihrer Reise konnten nicht als unmittelbare Folgen des Verhaltens von Frontex betrachtet werden.

Damit endet ein langwieriger Rechtsstreit, in dem die Kläger versuchten, Frontex für ihre Rückführung in die Türkei und die damit verbundenen Konsequenzen haftbar zu machen. Das Gerichtsurteil stellt klar, dass Frontex nicht für die Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Rückführungen und internationalen Schutz verantwortlich gemacht werden kann.

Hinweis: Das Urteil ist nicht Rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach der Zustellung beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden.

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