Liechtensteins Abfall darf weiter nach Buchs
KVA Buchs | Foto: Gregor Meier
Rund 23’000 Tonnen Abfall lässt Liechtenstein jedes Jahr in Buchs verbrennen – und das darf auch so bleiben. Das Europäische Parlament hat am Donnerstag mit grosser Mehrheit eine Ausnahme von der EU-Abfallverbringungsverordnung beschlossen, die den grenzüberschreitenden Entsorgungsweg in die Schweiz sichert. Angenommen wurde der Rechtsakt mit 559 zu sieben Stimmen bei fünf Enthaltungen.
Hintergrund ist die revidierte EU-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157), die seit dem 21. Mai 2026 gilt. Sie untersagt grundsätzlich, gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung in Staaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auszuführen – und damit auch in die Schweiz.
Für Liechtenstein hätte das weitreichende Folgen gehabt. Über seine Gemeinden ist das Land Mitglied im Trägerverein der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Buchs und damit Mitbesitzer der Anlage. Das Fürstentum gehört zwar dem EWR an, gilt gegenüber der EU aber formal als Drittstaat – ohne Ausnahmeregelung wäre der bewährte, grenzüberschreitende Entsorgungsweg weggefallen. Das Amt für Umwelt hatte eine solche Konsequenz bereits im Frühjahr als für Liechtenstein nicht umsetzbar bezeichnet.
Was die Ausnahme regelt
Die nun beschlossene Änderung setzt bei Artikel 44 der Verordnung an und ist bewusst eng gefasst. Erlaubt bleibt die Ausfuhr gemischter Siedlungsabfälle zur Verwertung – also zum Recycling oder zur energetischen Verwertung, wie sie in Buchs erfolgt. Die Ausfuhr zur blossen Beseitigung, etwa zur Deponierung oder zur Verbrennung ohne Energienutzung, bleibt dagegen verboten. Wesentlich für das Fürstentum: Der Vorschlag der EU-Kommission, auf dem der Beschluss beruht, nimmt ausdrücklich die EFTA-Staaten aus – und erfasst damit auch Liechtenstein.
Die grundlegenden Ziele der EU-Abfallpolitik bleiben nach Darstellung der Kommission unangetastet. Ziel der Verordnung ist es, Mülltransporte in Weltregionen mit niedrigen Entsorgungsstandards zu unterbinden – nicht, eine etablierte und ökologisch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Nachbarregionen zu kappen.
Profitieren von der Lösung nicht nur Liechtenstein und die Schweiz, sondern die gesamte Bodenseeregion. Jährlich werden aus Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien rund 200’000 Tonnen solcher Abfälle in Schweizer Anlagen verbracht.
Endgültig in Kraft ist die Ausnahme noch nicht. Der Rechtsakt muss nun formell vom Rat der EU angenommen werden. Erst danach steht die Regelung rechtlich. Für Liechtenstein kommt hinzu, dass EU-Recht dieser Art über das EWR-Abkommen übernommen werden muss, ehe es im Land Wirkung entfaltet.

