EU einigt sich auf Abschiebezentren ausserhalb Europas
Gebäude der EU in Brüssel | Foto: Gregor Meier
Es ist eine der schärfsten asylpolitischen Weichenstellungen seit Jahren: EU-Parlament und Mitgliedsländer haben sich in der Nacht auf Dienstag darauf geeinigt, sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten. Abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können – weil dieses die Aufnahme verweigert oder diplomatische Beziehungen fehlen – sollen künftig in diese Zentren gebracht werden.
Wo genau diese Zentren entstehen, ist noch offen. Im Gespräch sind Uganda, Ruanda und Kasachstan. Österreich, Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Griechenland haben bereits einen konkreten Fahrplan vereinbart, um die Umsetzung zu beschleunigen. Voraussetzung ist jeweils ein bilaterales Abkommen – die Gastländer dürften im Gegenzug Geld oder Visa-Erleichterungen erhalten.
Die Einigung bringt weitere Verschärfungen: Abgelehnte Asylbewerber müssen künftig aktiv an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken – oder sie riskieren Verhaftung, Kürzung von Sozialleistungen und die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Die Abschiebehaft kann neu auf bis zu 30 Monate ausgedehnt werden. Familien mit Kindern sind von den Rückkehrzentren nicht ausgenommen, unbegleitete Minderjährige hingegen schon.
Menschenrechtsorganisationen reagieren scharf. Picum spricht von einer drakonischen Abschiebungs- und Inhaftierungsmaschine und warnt vor Gewalt und dem Auseinanderreissen von Familien. Ob die Zentren mit EU-Recht vereinbar sind, ist juristisch noch nicht abschliessend geklärt – ein finales EuGH-Urteil steht aus. Als warnendes Beispiel gilt Grossbritanniens gescheitertes Ruanda-Modell, das trotz 830 Millionen Pfund Kosten nie wirklich in Betrieb ging.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner zeigte sich nach der Einigung zufrieden: Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darueber, dass Rueckfuehrungen konsequent umgesetzt werden.
