Die Traktandenliste für den September-Landtag ist sehr umfangreich und weist anspruchsvolle Themen auf.
Der Bericht und Antrag (BuA) zu Traktandum Nr. 30 «Totalrevision des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen» ist interessant und fragwürdig zugleich; er trägt die Nummer 2023/69 und ist auf https://bua.regierung.li einsehbar.
In diesem BuA erfährt man u. a., dass sich zum jetzigen Zeitpunkt die mit der Übernahme dieser EU-Richtlinie verbundenen personellen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen nicht endgültig abschätzen lassen. Ebenso wird informiert, dass mit den Vorbereitungen für die Schaffung eines zentralen «Open Government Datenportals» begonnen wurde und eine entsprechende Studie derzeit finalisiert werde. Auf diesem Portal sollen künftig Dokumente und Daten kostenlos, maschinenlesbar, über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle und massendownloadbar bereitgestellt werden.
Wo soll dieser «digitale Datenkult» hinführen? In wessen Interesse ist diese Entwicklung? Welches Nutzen- Risikoverhältnis birgt ein solches Datenportal? Gemäss dem Finanzhaushaltsgesetz, Art. 2 ist der Finanzhaushalt u. a. nach den Grundsätzen der Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen. Als Lenkungsmassnahme ist das Verursacherprinzip zu fördern. Wer ist der Verursacher dieser Kosten?
Demzufolge haben die Landtagsabgeordneten über diese Gesetzesrevision zu diskutieren, ohne über grundlegende Informationen zu verfügen? Ist ein Bericht und Antrag, in dem wesentliche Informationen fehlen, einer Landtagsdiskussion würdig? Oder spielen Geld und die resultierenden Folgen keine Rolle, wenn die EU kommandiert?
Carmen Sprenger-Lampert, Landstrasse 333, 9495 Triesen