Fristenlösung: Landtag sagt mit einer Stimme Unterschied Ja

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Der Landtag hat der Volksinitiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ zugestimmt – mit 13 zu 12 Stimmen bei 25 Anwesenden. Vorausgegangen war eine mehrstündige Debatte, die weit über die strafrechtliche Frage hinausging und am Ende auch die Staatsordnung des Landes berührte.

Die Initiative war im Februar mit 4970 Unterschriften eingereicht worden – die zweithöchste Zahl in der Geschichte des Landes. Sie verlangt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten straffrei bleibt, und will das Informationsverbot aufheben.

Das Abstimmungsverhalten verlief quer durch die Fraktionen. Ja sagten sechs Abgeordnete der VU – Dagmar Bühler-Nigsch, Tanja Cissé, Dietmar Hasler, Carmen Heeb-Kindle, Christoph Wenaweser und Johannes Zimmermann –, fünf der FBP – Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Bettina Petzold-Mähr, Daniel Salzgeber und Daniel Seger – sowie beide Abgeordnete der Freien Liste, Sandra Fausch und Manuela Haldner-Schierscher. Geschlossen dagegen stimmte die DpL-Fraktion, dazu vier VU-Abgeordnete – Manfred Kaufmann, Stefan Öhri, Roger Schädler und Thomas Vogt – und die FBP-Abgeordneten Johannes Kaiser und Lino Nägele.

Zwei Rechtsgüter, eine Abwägung

Über die Schwere der Entscheidung waren sich die Abgeordneten quer durch alle Fraktionen einig. Niemand unterstellte betroffenen Frauen Leichtfertigkeit; mehrfach fiel der Hinweis, dass es um persönliche Ausnahmesituationen gehe und nicht um eine abstrakte Rechtslage.

Uneinig war man sich darüber, welchem Rechtsgut in dieser Abwägung der Vorrang gebührt. Für einen Teil des Hauses überwiegt der Schutz des ungeborenen Lebens. Der VU-Abgeordnete Thomas Vogt brachte diese Position auf den Punkt: „Die Frau kann sich beraten lassen, das ungeborene Leben kann sich nicht beraten lassen, wird nicht gefragt, hat keine Stimme, ist absolut das schwächste Glied hier in unserer Gesellschaft.“ Er verwies auf Motive, die der VU im Vorfeld genannt worden seien – von Karriere- und Familienplanung über finanzielle Gründe bis hin zu banalen Anlässen.

Landtagspräsident Manfred Kaufmann, der die Initiative ebenfalls ablehnte, verband sein Nein mit einer Verpflichtung: Wer den Schutz des ungeborenen Lebens einfordere, müsse auch bereit sein, Verantwortung für Frauen und Familien in schwierigen Situationen zu übernehmen. Eine Frau in einer solchen Lage brauche keine Verurteilung, sondern professionelle und vertrauliche Beratung sowie verlässliche Unterstützungsangebote. Zur vollständigen Darstellung gehöre auch, dass eine Frau seit der Gesetzesänderung von 2015 für einen im Ausland vorgenommenen Abbruch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde.

Die Befürworter argumentierten mit der Realität der geltenden Rechtslage. Die Freie-Liste-Abgeordnete Sandra Fausch hielt fest: „Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung verhindern wir keinen einzigen Schwangerschaftsabbruch.“ Sie verursache aber Leid und schicke Betroffene ins Ausland, weil man die Verantwortung im eigenen Land nicht tragen wolle. In den ersten zwölf Wochen räume die Fristenlösung der Selbstbestimmung der Frau zu Recht mehr Gewicht ein. Manuela Haldner-Schierscher (FL) hatte die Vorlage zuvor als klassische Güterabwägung eingeordnet.

Kritik am Gesetzestext

Mehrere Abgeordnete stellten sich nicht grundsätzlich gegen eine Reform, aber gegen diese Vorlage. Thomas Rehak (DpL) formulierte es so: „Ja, es gibt Reformbedarf. Diese Initiative ist trotzdem nicht der Weg. Sie ist nicht zu Ende gedacht.“ Die Initianten beriefen sich auf ein Schweizer Vorbild, legten aber kein Schweizer Recht vor. Zudem regle die Vorlage nur die ersten zwölf Wochen; alles danach bleibe strafbar und werde weiterhin ins Ausland verlagert.

Auf dieselbe Unschärfe zielte Roger Schädler (VU): Die Schweiz ziehe die Grenze ausdrücklich bei zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode, die Initiative übernehme dagegen die österreichische Formulierung der „ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft“ – was in Österreich deutlich weiter reiche. Auch die vorgeschriebene Beratung sei in der Schweizer Regelung konkreter ausgestaltet.

Streit um die Staatsordnung

Den schärfsten Ton schlug Martin Seger (DpL) an. Er warf die Frage auf, ob mit der Initiative sehenden Auges ein Konflikt zwischen den beiden Souveränen – Volk und Fürst – provoziert werde, und stellte die politischen Ziele einzelner Initianten infrage. „Wer unsere Verfassung ernst nimmt, muss beide Souveräne ernst nehmen“, sagte er. Präsident Manfred Kaufmann rief ihn zur Sache und mahnte, beim Kernthema zu bleiben.

Widerspruch kam prompt aus der Freien Liste: Eine Volksinitiative zu ergreifen sei in dieser Staatsform legitim und Zeugnis einer lebendigen Demokratie. Wer den knapp 5000 Unterzeichnern abspreche, die Folgen ihrer Unterschrift abschätzen zu können, konstruiere die Krise erst selbst.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Ankündigung von Erbprinz Alois, eine allgemeine Fristenlösung nicht zu sanktionieren. Marion Kindle-Kühnis (DpL) und andere äusserten die Sorge, die Frage werde das Land nicht nur inhaltlich, sondern auch staatsrechtlich spalten.

Wie es weitergeht

Bemerkenswert war der Ton. Thomas Vogt sagte zu Beginn seines Votums: „Zugegeben bin ich überrascht, wie gut die heutige Debatte verläuft.“ Der Wunsch nach einem respektvollen Umgang zog sich durch nahezu alle Voten – verbunden mit der Mahnung, dass dies auch für die weitere Diskussion in der Bevölkerung gelten müsse.

In einer zweiten Abstimmung scheiterte anschliessend ein Antrag von Manuela Haldner-Schierscher, über die Vorlage zusätzlich eine Volksabstimmung durchzuführen. Er wurde mit 12 zu 13 Stimmen abgelehnt – bei umgekehrten Vorzeichen zum Hauptentscheid. Damit bleibt es beim Beschluss des Landtags, ohne dass die Stimmberechtigten dazu befragt werden.

Der Ball liegt nun beim Fürstenhaus. Die Sanktionsfrage, die während der gesamten Debatte im Raum stand, wird damit zur nächsten Bewährungsprobe für das Zusammenspiel der beiden Souveräne.

hitze.li