Die Schweiz und China erneuern das Freihandelsabkommen
Geschäftsmann in China | Foto: Gregor Meier
Bundespräsident Guy Parmelin und der chinesische Handelsminister Wang Wentao haben am Donnerstag in Bern den Abschluss der Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China bekanntgegeben. Beide unterzeichneten ein Memorandum of Understanding, das in chinesischer, französischer und englischer Sprache abgefasst ist.
Das bisherige Abkommen von 2013, in Kraft seit dem 1. Juli 2014, war einseitig. Fast alle chinesischen Importe gelangen zollfrei in die Schweiz, umgekehrt profitierte nur gut die Hälfte der Schweizer Ausfuhren – exakt 53,6 Prozent – von der Zollfreiheit in China.
Das ändert sich nun. Mittelfristig werden 99,8 Prozent der Schweizer Ausfuhren nach China vollständig zollbefreit, davon 77,5 Prozent bereits ab Inkrafttreten. Für den Rest gelten Abbaufristen von fünf bis maximal zehn Jahren. Das Zolleinsparungspotenzial beziffert das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf rund 244 Millionen Franken jährlich.
Besonders deutlich fallen die Sprünge dort aus, wo bisher nur Teilkonzessionen galten. Bei Uhren waren gerade einmal 1 Prozent der Ausfuhren zollfrei – künftig sind es 100 Prozent. Pharmaprodukte steigen von 29,1 auf 100 Prozent, Chemie von 50,4 auf 100 Prozent, Kunststoffe von 52,9 auf 100 Prozent, Maschinen von 74,7 auf 100 Prozent, elektrische Maschinen von 89 auf 100 Prozent und Präzisionsinstrumente von 85,9 auf 100 Prozent. Im Agrarbereich erhalten Käse sowie Röstkaffee und kaffeebasierte Zubereitungen nach einer zehnjährigen Abbaufrist zollfreien Zugang.
China ist nach der EU und den USA der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Das bilaterale Warenhandelsvolumen ohne Gold und andere Wertsachen belief sich 2025 auf rund 33,5 Milliarden Franken – 15,2 Milliarden Franken Exporte, 18,3 Milliarden Franken Importe.
Der Zollvertrag als Türöffner
Liechtenstein ist nicht Vertragspartei des Abkommens – und kommt trotzdem in den Genuss der Zollsenkungen. Der Grund steht in Artikel 2.1 des Vertragstextes: Das Zollgebiet der Schweiz schliesst das Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein ein, solange der Zollanschlussvertrag vom 29. März 1923 in Kraft bleibt.
Bemerkenswert ist, wo diese Klausel steht: Liechtenstein wird im gesamten Abkommen nur an dieser einen Stelle erwähnt, nämlich im Kapitel zum Warenhandel. Für den Dienstleistungshandel und den neu ausgehandelten Investitionsteil bleibt das Abkommen ein bilaterales Geschäft zwischen Bern und Peking.
Für die liechtensteinische Exportindustrie ist gerade das Warenkapitel das entscheidende. Maschinen, elektrische Maschinen, Präzisionsinstrumente, Kunststoffe und Chemie – jene Kapitel des Zolltarifs also, in denen die Zölle nun vollständig fallen – bilden das Rückgrat der hiesigen Ausfuhren.
Menschenrechte in der Präambel – erstmals
Neben den Zöllen wurde vor allem an den Nachhaltigkeitsbestimmungen gearbeitet. China stimmte laut Seco zum ersten Mal überhaupt in einem Freihandelsabkommen einem Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu. Zudem wurde ein Absatz zu den Pflichten aus multilateralen Umweltübereinkommen eingefügt.
Das bisherige Umweltkapitel wurde in ein integriertes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung überführt, das verbindliche Verpflichtungen enthält – unter anderem zur Umsetzung ratifizierter Umweltabkommen einschliesslich des Pariser Übereinkommens sowie zu Klimawandel, Biodiversität, Waldschutz und nachhaltiger Fischerei. Das Seco bezeichnet das Ergebnis als eines der ambitioniertesten Umweltkapitel, das die Schweiz je abgeschlossen habe – und als das ambitionierteste, das China bisher in einem Handelsabkommen angenommen hat.
Im Arbeitsbereich verpflichten sich beide Seiten zur Respektierung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit: Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Nichtdiskriminierung sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Auch diese Kernbestimmung findet sich erstmals in einem chinesischen Freihandelsabkommen. Bei Streitigkeiten kann neu ein Expertenpanel einberufen werden, das den Sachverhalt prüft und Empfehlungen abgibt.
In der Schweiz ist die Zustimmung keineswegs gesichert. SP und Grüne kritisierten noch am Donnerstagabend die Aussenhandelsstrategie des Bundesrates und fordern verbindliche, durchsetzbare Mechanismen.
Die Wirtschaftsverbände sehen es anders. Der Verband der Schweizer Tech-Industrie (Swissmem) sprach von einem wichtigen Schritt für die Exportindustrie. Mit der Modernisierung würden bestehende Zollnachteile bei Hochtechnologieprodukten beseitigt.
Wie es weitergeht
Die Verhandlungen waren im September 2024 offiziell lanciert worden und wurden nach fünf Runden abgeschlossen. Derzeit läuft die rechtliche Bereinigung der Abkommenstexte. Danach bereiten beide Seiten die Unterzeichnung vor, die noch im Laufe des Jahres 2026 angestrebt wird. Anschliessend folgen die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren – in der Schweiz also der Weg durch das Parlament und gegebenenfalls eine Volksabstimmung.
Veröffentlicht werden die vollständigen Vertragstexte erst zum Zeitpunkt der Unterzeichnung. Bis dahin lässt sich das Abkommen nur anhand der offiziellen Zusammenfassungen beurteilen.
Für Liechtenstein bedeutet das: Sollte das Abkommen in der Schweiz scheitern, entfällt auch der verbesserte Marktzugang für die hiesige Industrie. Ein eigenes Mitspracherecht im Genehmigungsverfahren hat das Land nicht.

