Kartellverdacht im Netz: WEKO nimmt Reiseanbieter und Online-Casinos ins Visier
Roulettetisch | Foto: Gregor Meier
Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat zwei Untersuchungen gegen Unternehmen eröffnet, die sich möglicherweise beim Schalten von Suchmaschinenwerbung abgesprochen haben. Betroffen sind drei Anbieter von Pauschalreisen sowie nahezu alle Schweizer Online-Casinos. Die WEKO gab die Untersuchungen am Donnerstag, 30. April, bekannt.
Der Verdacht: Die Unternehmen sollen vereinbart haben, bei Google und anderen Suchmaschinen nicht auf die Markennamen ihrer Konkurrenten zu bieten. Wer etwa nach einem bestimmten Reiseveranstalter sucht, sollte demnach keine Werbeanzeige eines Mitbewerbers zu sehen bekommen. Ein solches Verhalten würde den Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschweren und damit letztlich die Konsumenten schlechter stellen.
Ans Licht gebracht wurde der Sachverhalt nicht durch Ermittlungen der Behörde, sondern durch die Unternehmen selbst: Mehrere Betroffene erstatteten Selbstanzeige bei der WEKO. Solche Selbstanzeigen können die Sanktionen für anzeigepflichtige Unternehmen mildern – ein bewährtes Instrument des schweizerischen Kartellrechts.
Kern der Untersuchung ist das sogenannte Keyword-Bidding: Unternehmen können auf Suchmaschinen Gebote auf bestimmte Schlüsselwörter abgeben, damit ihre Anzeige bei passenden Suchanfragen oben erscheint. Bietet ein Reiseveranstalter auf den Markennamen eines Konkurrenten, erscheint seine Anzeige, wenn jemand gezielt nach diesem sucht – und gibt dem Nutzer so die Möglichkeit, Angebote direkt zu vergleichen. Genau auf diesen Wettbewerb sollen die Betroffenen verzichtet haben, abgestimmt und zum Nachteil der Konsumenten.
