Satellitenstart in Neuseeland: Wie Liechtenstein seine Frequenzrechte im All sichert

Open Cosmos Rackete am Start

Mit dem erfolgreichen Start zweier Satelliten in Neuseeland hat Liechtenstein einen wichtigen regulatorischen Meilenstein erreicht. Auch wenn das Fürstentum weder über ein eigenes Raumfahrtprogramm noch über eine eigene Trägerrakete verfügt, spielt es im internationalen Satellitenrecht eine nicht unbedeutende Rolle. Hintergrund des Starts sind internationale Funkfrequenzrechte, die für moderne Satellitensysteme von zentraler Bedeutung sind.

Wie die Regierung mitteilte, wurden die beiden Satelliten am Mittwoch um 11.52 Uhr mitteleuropäischer Zeit vom Startgelände des Unternehmens Rocket Lab in Neuseeland ins All gebracht. Die Mission verlief planmässig: Die Electron-Rakete erreichte einen Orbit in rund 1’050 Kilometern Höhe, die Satelliten wurden erfolgreich ausgesetzt. Gebaut wurden sie vom britischen Raumfahrtunternehmen Open Cosmos.

Entscheidend ist dabei weniger die technische Mission als der rechtliche Hintergrund. Satelliten benötigen für den Betrieb Funkfrequenzen, um Daten zur Erde zu senden und zu empfangen. Diese Frequenzen werden weltweit von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) koordiniert, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Die ITU vergibt entsprechende Nutzungsrechte jedoch ausschliesslich an Staaten – nicht an private Unternehmen.

Liechtenstein verfügt seit Jahren über solche Satellitenfrequenzrechte. Diese sind wirtschaftlich wertvoll, da sie von Raumfahrtunternehmen genutzt werden können, die selbst keinen direkten Zugang zu nationalen Frequenzzuweisungen haben. Allerdings schreibt die ITU vor, dass angemeldete Frequenzen auch tatsächlich genutzt werden müssen. Andernfalls verfallen sie.

Genau hier lag das Problem: Die liechtensteinischen Frequenzanmeldungen waren seit Februar 2023 suspendiert, da keine aktiven Satelliten mehr im entsprechenden Orbit betrieben wurden. Die ITU setzte deshalb eine Frist bis zum 26. Februar 2026. Bis dahin mussten mindestens zwei sogenannte „Bringing Back Into Use“-Satelliten (BBIU) in Betrieb genommen werden, die für mindestens 90 Tage funktionsfähig bleiben.

Mit dem nun erfolgten Start ist diese Voraussetzung grundsätzlich erfüllt. In den kommenden Wochen wird überprüft, ob die Satelliten tatsächlich auf den vorgesehenen Frequenzen senden. Erst danach kann das erfolgreiche „Bringing Back Into Use“ offiziell an die ITU gemeldet werden.

Die Regierung bezeichnet den Start als wesentlichen Schritt zur Sicherung der bestehenden Frequenzrechte. Gleichzeitig unterstreicht er Liechtensteins Ambitionen, sich als verlässlicher Standort für regulatorische Dienstleistungen im Bereich der Raumfahrt zu positionieren. Ähnlich wie andere kleine Staaten nutzt Liechtenstein dabei seine rechtlichen und administrativen Möglichkeiten, um international gefragte Nischen zu besetzen.

Der aktuelle Meilenstein ist jedoch erst der Anfang. Gemäss ITU-Vorgaben müssen bis Mitte 2026 rund 50 Prozent der geplanten Satellitenkonstellation im All stationiert sein. Bis spätestens 2028 ist der vollständige Aufbau der Konstellation vorgeschrieben. Andernfalls droht erneut der Verlust der Frequenzrechte.

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