Startseite Leserbriefe Wo war dieser „unverzichtbare Schutz der Grundrechte“?

Wo war dieser „unverzichtbare Schutz der Grundrechte“?

Beim Treffen der deutschsprachigen Justizminister in Vaduz wurden laut Medienmitteilung vom 27. Oktober der Regierung die Grundrechte «als unverzichtbares Fundament des Rechtsstaates hervorgehoben». Löblich, dass der neue Justiz- und Gesellschaftsminister Emanuel Schädler das Thema «Grundrechte und deren Wahrung in Krisen» zur Sprache gebracht hat. Doch die Frage bleibt: Warum wurde dieses «unverzichtbare» Grundrechte-Fundament während Corona auch von der damaligen Liechtensteiner Regierung ausgehebelt?

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und stehen jedem Menschen unabhängig von staatlicher Gnade zu. Sie heissen Grundrechte und können nicht an irgendein Wohlverhalten geknüpft werden wie zuletzt den Impfstatus.

Es ist mittlerweile längst erwiesen, dass die seinerzeitigen 2G- und 3G-Beschränkungen jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt haben und auf blossen Behauptungen fussten. Unter anderen belegen auch die RKI-Files, dass es dieses Wissen damals schon von Anfang an gegeben hat. Man hat seinerzeit Grundrechte ohne wissenschaftlichen Nachweis eingeschränkt – etwa die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit, die Berufsausübungsfreiheit und indirekt sogar das Recht auf körperliche Unversehrtheit, denn auch in Liechtenstein wurden viele Menschen von Berufes wegen zu einer Impfung gedrängt. Eine Impfung, von der man längst weiss, dass sie entgegen den mantramässigen Behauptungen von Politikern und Medien weder «sicher» noch «wirksam» war. Jedenfalls ist erwiesen, dass Geimpfte weiter infektiös sein können. Folglich hatten sämtliche 2G- und 3G-Massnahmen keinerlei Nutzen für das Infektionsgeschehen. Im Gegenteil: Geimpfte wähnten sich in falscher Sicherheit und stellten somit – ohne sich dessen bewusst zu sein – weiterhin eine Gefahr für Risikogruppen dar.

Es ehrt den neuen Justiz- und Gesellschaftsminister, dass er die Grundrechte-Thematik bei diesem Justizministertreffen auf die Agenda gesetzt hat. Es bleibt zu hoffen, dass sich derartige Grundrechts-Aushebelungen – und mag die Not noch so gross sein – nie mehr wiederholen. Dies jedenfalls muss eine der zentralsten Lehren für die Politik aus der unseligen Corona-Zeit sein.

Hoffentlich kann Emanuel Schädler von diesem Treffen Einiges mitnehmen für die von ihm im vergangenen Mai angekündete „ethische und grundrechtliche Aufarbeitung“ der «grauseligen Zeit» (O-Ton Emanuel Schädler im Mai-Landtag).
Initiative A

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