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Regierung ändert Spielbankenverordnung

Gestern beschloss die Regierung eine Änderung der Spielbankenverordnung (SPBV). Diese beinhaltet Anpassungen bei Gratisspieleinsätzen, Tischöffnungszeiten und Rechnungslegung.

Die Regulation der Gratisspieleinsätze wird gelockert und an die Schweizer Rechtslage angepasst. Die bisherige monatliche Beschränkung auf 1,5% des Bruttospielertrags der letzten drei Monate wurde als zu aufwendig empfunden. Die Begrenzung von maximal 200 Franken pro Spieler und Tag bleibt bestehen. Die Tischöffnungszeiten werden ebenfalls angepasst, wobei nur ein Drittel der täglichen Öffnungszeit bisher spielbereit sein muss.

Zusätzlich werden die Rechnungslegungsbestimmungen nach PGR auch für Spielbanken gelten, was eine Vereinfachung darstellt und ab dem Geschäftsjahr 2025 gilt. Die Verordnungsanpassungen treten am 1. November 2025 in Kraft.

Das Amt für Volkswirtschaft hat Schwellenwerte für Meldungen von Hochauszahlungen und Dokumentationen von Negativergebnissen bei Tischspielen und Geldspielautomaten eingeführt. Erleichterungen sind auch bei Mitarbeiterressourcen und Meldungen von Events vorgesehen.

Des Weiteren wird das Geldspielgesetz überarbeitet, insbesondere die Geldspielabgabe und Zuständigkeiten, Rechtsmittelzug und Strafbarkeit juristischer Personen betreffend. Die Umsetzung des Europarats-Übereinkommens gegen Manipulation von Sportwettbewerben ist ebenfalls geplant.

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