In der anfangs Oktober erschienen Lie:zeit-Ausgabe ging es u.a. um die Frage: Wie weit geht die Pressefreiheit – was dürfen Journalisten sich erlauben? Es ging um Äusserungen von drei Journalisten des Vaterlandes. Gary Kaufmann hatte im Zusammenhang mit dem Referendum gegen die Landesbibliothek unterstellt: «Das Referendumskomitee hat dieses Märchen frei erfunden, um die Vaduzer Stimmbürger in die Irre zu führen» und einige Zeilen später behauptet: «Es ist bedauerlich, was für Unwahrheiten die Projektgegner verbreiten.» David Sele meinte, dass «irreale Alternativphantasien» verbreitet würden und der seinerzeitige Chefredaktor Patrick Schädler kam zum Schluss, dass man die Reaktionen des Referendumskomitees auf dessen Alter zurückführen könnte. Zu dieser Berichterstattung hatte die Lie:zeit die Betroffenen interviewt. Wir vom Referendumskomitee kamen zum Schluss, dass solche Äusserungen wenig mit Journalismus zu tun haben. Hier ging es um Meinungsmache. Ehrlich wäre gewesen, wenn sich die drei Vaterland Redaktoren einfach offiziell zu den Befürwortern bekannt hätten, anstatt vorzutäuschen objektiven Journalismus zu betreiben. Der Artikel hat offenbar zumindest bei einer Person im «Vaterland» heftig nachgewirkt, sodass er oder sie unter dem Pseudonym Paul Zinnober am Samstag vermeldete, dass man unterscheiden müsse zwischen Tageszeitungen wie dem Vaterland und Gratisanzeigern, die inseratenabhängig seien. Ja, die Lie:zeit hat nur wenig Medienförderung! Gemäss Paul Zinnober würden die Mitarbeitenden der letzteren keinen Berufsregisterstatus als Journalisten erhalten. Im Umkehrschluss: er oder sie aber schon! Hat der sich hinter Paul Zinnober versteckte Journalist sich über die anderen Berufskollegen stellen wollen. Schade nur, dass er nicht zu seinem Text stehen will und sich hinter Paul Zinnober versteckt. Ist das die Pressefreiheit, die das Vaterland fordert und im Gegenzug andere Meinungen und Medien degradiert. Hat es dieser Vaterland-Journalist nötig, anonym anzudeuten, dass Gratisanzeiger dem Vaterland nicht ebenbürtig sind?
Es soll sich jeder selbst eine Meinung bilden dürfen. Dafür braucht es Journalisten, die Fakten aufarbeiten, verschiedene Meinungen zulassen und gegenüberstellen.
Gemäss Ziff. 7 gilt für Journalisten: «Sie respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Sie unterlassen anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.» Das ist Journalismus!
Namens des Referendumskomitees Landesbibliothek
Karlheinz Ospelt, Christoph Pirchl, Dr. Gert Risch, Ernie Walser
