Das Landgericht hat entschieden: Die Meinungsfreiheit von Journalisten schützt kritische Berichterstattung über Volksabstimmungen. Für Karlheinz Ospelt, den Vertreter Referendumskomitees gegen den Finanzbeitrag der Gemeinde Vaduz zur Landesbiliothek und drei Mitstreiter klagten gegen das Liechtensteiner Vaterland und drei Journalisten. Sie fühlten sich von Kommentaren und Kolumnen verleumdet. Das Referendumskomitee kämpfte gegen den Kredit für die Landesbibliothek in Vaduz. In der Berichterstattung unterstellten die Journalisten dem Komitee, es verbreite «erfundene Märchen» und «irreale Alternativfantasien«, um Wähler «in die Irre zu führen».
Für Ospelt bedeutet dies eine Niederlage. Er sieht nun die Rolle von Bürgerinitiativen gefährdet. Im Interview erhält er über die Hintergründe. Die Berichterstattung des «Vaterlandes» sei einseitig gewesen. Das Blatt habe nach seiner Ansicht massiv für das Projekt geschrieben. Die Redaktion habe dem Komitee Dinge unterstellt, die faktisch nicht stimmten. Ospelt fasst seine Haltung so zusammen: «Wir haben wesentlich weniger Platz bekommen. Andere hatten vier Seiten Interview, wir nur eine. Die Berichterstattung war aus unserer Sicht miserabel.»
Vor der Klage nahm das Komitee Kontakt mit der Redaktion und die Geschäftsleitung auf. Ospelt sagt, man forderte eine Richtigstellung. Der Verwaltungsrat weigerte sich, sich in redaktionelle Angelegenheiten einzumischen. Die Geschäftsleitung berief sich auf Pressefreiheit. Ospelt kritisiert das: «Wenn man sich auf das politische Parkett begibt, muss man sich vieles gefallen lassen«, hätte der Richter in der Verhandlung gesagt, berichtet Ospelt weiter. Der Richter habe die strittigen Aussagen geschützt und die Pressefreiheit hochgehalten.
Ospelt verweist auf Paragraf 112 des Strafgesetzes. Dort stehe, wer jemanden in der Öffentlichkeit einer verächtlichen Eigenschaft beschuldige, könne bestraft werden, wenn er die Falschheit der Verdächtigung kenne. Für Druckwerke drohten höhere Strafen. Das Komitee wollte nachweisen, dass die Zeitung einzelne Personen in der Öffentlichkeit herabsetzte. Der Richter sah darin keinen Strafbestand.
Das Komitee überlege, in Berufung zu gehen. Ospelt betont, es gehe ihm weniger um Schadensersatz. «Wir wollen ein schriftliches Urteil«, sagt er. Nur so lasse sich für die Öffentlichkeit klarstellen, wie weit Zeitungen Personen kritisieren dürfen, ohne strafbar zu werden. Er nennt das Anliegen ein Thema für die öffentliche Debatte.
Ospelt stellt die Rolle der Medien in Frage. Er fragt, ob Journalisten neutral berichten müssen oder ob sie eine Machtposition missbrauchen können. Er fordert klare Grenzen. «Was ist die Aufgabe von einem Journalisten? Ist es seine Aufgabe, das Referendumskomitee schlecht zu machen oder objektiv zu berichten?» Diese Machtposition könne man ausnutzen. «Da muss eine Grenze sein«, so Ospelt.
Die Diskussion über Grenzen der Presse und über das Verhältnis zwischen Medien und politischer Initiativarbeit will er weiterführen. Ob das Komitee den Rechtsweg weiter beschreitet, entscheiden die Kläger nach Prüfung des schriftlichen Urteils.