Vor dem Fürstlichen Landgericht Vaduz wurde am heute ein Vorfall verhandelt, der bereits acht Jahre zurückliegt. Ein heute 58-jähriger Bulgare hatte 2017 in einer Pizzeria in Liechtenstein gearbeitet. Damals kam es zu einem Streit mit einem anderen Mann. Der Angeklagte schlug dem Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer erlitt eine Nasenbeinprellung und Nasenbluten. Anschliessend drohte der Bulgare: „Wenn ich dich das nächste Mal sehe, schlag ich dir den Schädel ein.“
Nach dem Vorfall verliess der Mann das Land. Eine Zustellung war jahrelang nicht möglich, das Verfahren verzögerte sich entsprechend. Mittlerweile lebt und arbeitet er in der Schweiz. Der Angeklagte gestand die Tat. Er sagte, es tue ihm leid. Weitere Angaben machte er nicht.
Der Richter verurteilte ihn wegen der Vergehen der Körperverletzung und der gefährlichen Drohung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 15 Franken, insgesamt 2250 Franken. Die Strafe setzte er für ein Jahr zur Bewährung aus. Zur Begründung führte er an, dass der Mann seit damals nicht mehr auffällig geworden sei. Ausserdem muss der Verurteilte dem Opfer 1500 Franken Schmerzensgeld zahlen.
Der Staatsanwalt gab einen Rechtsmittelverzicht ab. Da der Angeklagte nicht durch einen Anwalt vertreten war, konnte er nicht auf die viertägige Bedenkzeit verzichten. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig und es gilt die Unschuldsvermutung.
