Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) hat heute bei seiner Mitgliederversammlung über die Entwicklungen des vergangenen Jahres informiert und seine künftigen Schwerpunkte vorgestellt. Mit einer konstruktiven und engagierten Versammlung unterstrich der VMR seine Rolle als zentrale Menschenrechtsinstitution des Landes.
Rückblick und globale Herausforderungen
Im Bericht von Präsident Wilfried Marxer wurde deutlich: Die internationale Menschenrechtslage hat sich 2024 weiter verschärft. Der Präsident verwies auf zunehmenden Druck auf demokratische Werte weltweit. Das betreffe auch Liechtenstein.
Im Vordergrund stand dabei die Notwendigkeit einer starken Mitgliederbasis, um gemeinsam wirksamer auftreten zu können. Der Marxer dankte allen, die in verschiedenen Arbeitsgruppen und durch die wertvolle Zusammenarbeit unterstützen.
Fundierte völkerrechtliche Kompetenz sei für die Arbeit entscheidend, insbesondere für Projekte wie „Pro Menschenrechte – Prozessieren mit Wirkung“, bei dem es um gezielte strategische Prozessführung geht.
Neues Mandat, neue Struktur
Seit Januar 2024 hat der Verein zudem das Mandat als Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention übernommen. Es wurde ein Mechanismus angekündigt, der unabhängige Fachpersonen, aber auch Menschen mit Behinderungen und Behindertenorganisationen einbindet.
Ein weiteres Ziel sei die stärkere internationale Einbindung. Der Verein reichte 2024 seine Akkreditierung bei der Globalen Allianz nationaler Menschenrechtsinstitutionen ein. Diese Anerkennung würde nicht nur die eigene Unabhängigkeit unterstreichen, sondern auch das Auftreten gegenüber Regierung und Öffentlichkeit stärken.
Alicia Längle, Leiterin der Geschäftsstelle, berichtete über die praktische Arbeit: „Wir werden ein bisschen Opfer von unserem Erfolg.“ Durch die zunehmende Bekanntheit des VMR würden Anfragen und Stellungnahmen zunehmen – eine Herausforderung für das kleine Team, das die Qualität seiner Arbeit dennoch aufrechterhalten möchte.
2024 wurden 57 Fälle bearbeitet – davon die Mehrheit durch Beratung und Vermittlung. Der Grossteil der Anliegen betraf mehrere verschiedene Menschenrechtsartikel, wobei Artikel 2, 3 und 10 am häufigsten betroffen waren. Auch 25 Fälle der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche wurden bearbeitet – mit Schwerpunkten auf Artikel 9 und 19 der UN-Kinderrechtskonvention. Dabei handelt es sich allerdings um alle eingehenden «empfunden» Menschenrechtsverletzungen, nicht die tatsächlich festgestellten Menschenrechtsverletztungen.