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Merz scheitert im Bundestag

Kanzleramt in Berlin

Es ist ein politisches Erdbeben, das sich heute Vormittag in Berlin ereignet hat: Friedrich Merz, CDU-Chef und designierter Bundeskanzler einer Koalition von CDU/CSU und SPD, ist im ersten Wahlgang überraschend gescheitert. Er verfehlte die nötige Mehrheit von 316 Stimmen und erhielt nur 310 Stimmen – sechs zu wenig.

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Von den 630 Abgeordneten hatten 621 an der geheimen Abstimmung teilgenommen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verfügen gemeinsam über 328 Sitze – eigentlich genug für eine klare Mehrheit. Dass Merz nun an fehlenden Stimmen aus dem eigenen Lager scheiterte, ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.

Koalition in der Krise

Für Merz und die Koalition ist das Ergebnis ein herber Rückschlag – und eine schwere politische Blamage. Noch am Montag hatten Merz und SPD-Co-Vorsitzender Lars Klingbeil betont, dass sie fest von einer stabilen Mehrheit ausgehen. Bei Sonderfraktionssitzungen am Morgen war die Anwesenheit aller Abgeordneten bestätigt worden.

Die Bundestagssitzung wurde nach dem Votum unterbrochen. Inzwischen beraten die Fraktionen intern über das weitere Vorgehen. Die Nervosität ist spürbar – auch, weil die offene Flanke in der eigenen Koalition Fragen über Geschlossenheit und Vertrauen aufwirft.

Verfassungsrechtlicher Fahrplan: Zwei Wochen für neue Wahlversuche

Was nun folgt, ist im Grundgesetz geregelt: Innerhalb von 14 Tagen kann der Bundestag in einem neuen Wahlgang erneut einen Kanzler oder eine Kanzlerin wählen – mit absoluter Mehrheit. Dabei können sowohl Friedrich Merz erneut als Kandidat antreten als auch andere Namen ins Spiel kommen.

Falls auch nach Ablauf dieser Frist keine absolute Mehrheit erreicht wird, reicht im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit. Doch dann liegt es am Bundespräsidenten, ob er den Gewählten zum Kanzler ernennt – oder den Bundestag auflöst. Ob Friedrich Merz im zweiten Wahlgang erneut antritt oder die Koalition alternative Wege sucht, bleibt vorerst offen.

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