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EuGH Verbietet Malta verkauf Goldener Pässe

Malta

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Vergabe von Staatsbürgerschaften gegen Geld und Investitionen in Malta rechtswidrig ist. Die Richter in Luxemburg urteilten, dass dies gegen das EU-Recht verstösst und die Staatsbürgerschaft nicht kommerzialisiert werden darf.

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Bisher konnten Personen, die maltesischer Staatsbürger und somit auch EU-Bürger werden wollten, auf ein spezielles Programm für Investoren zurückgreifen. Eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat war unter anderem erforderlich.

Die EU-Kommission hatte gegen dieses Programm geklagt und argumentiert, es untergrabe den Kern der Unionsbürgerschaft. Malta war der einzige Mitgliedstaat mit einer solchen Regelung. Der EuGH bestätigte, dass Mitgliedstaaten grundsätzlich selbst über die Regeln zur Staatsbürgerschaftsvergabe entscheiden können. Doch dies gegen Geld oder Investitionen zu tun, verstosse gegen den Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Die Unionsbürgerschaft stehe für Freiheit, Sicherheit und Rechte.

Bereits seit Jahren versucht die EU gegen sogenannte goldenen Pässe vorzugehen. Sie fürchtet, dass dies ein Einfallstor für Geldwäsche und Korruption sein könnte. Auch Zypern vergab solche Pässe, gab jedoch unter Druck der Kommission letztendlich nach.

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