Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband haben bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen für 15 Bereiche beantragt. Zudem wurde die Verlängerung von zwei bestehenden Gesamtarbeitsverträgen beantragt.
Neue Gesamtarbeitsverträge für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe sowie das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe wurden abgeschlossen. Die Allgemeinverbindlicherklärung dieser Verträge wurde beantragt.
Das Amt für Volkswirtschaft hat die allgemeinverbindlichen Bestimmungen am Mittwoch, den 5. Februar 2025, unter einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen offiziell bekanntgegeben. Stellungnahmen müssen bis Mittwoch, den 19. Februar 2025, schriftlich und begründet an das Amt für Volkswirtschaft in Vaduz gesendet werden.