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Das «Vaterland» berichtete kürzlich über das geplante Loipenhaus in Steg. Die Krux am Projekt sei der Standort, welcher sich nicht mit den Bestimmungen vom Naturschutzgesetz verträgt.

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Die Valüna, das Saminatal und der Steg sind geprägt von einer einzigartigen Kulturgeschichte. Die Siedlungsanordnung vom Gross- und Kleinsteg ist zurückzuführen auf die ökologische Vernetzung des Kleinbauerntums in den Alpen. Jedenfalls in allen Belangen eine schützenswerte Landschaft samt Raumordnung im Sinne des Naturschutzgesetzes bezüglich Natur und Landschaft. Aufgrund der allgemein zugänglichen Orientierungen der Gemeinden Triesenberg und Triesen erhält man den Eindruck, dass der Landschaftsschutz ernsthaft beachtet wird. Beim Loipenhaus geht es um ein Einzelobjekt sowie um ein Langlaufzentrum. Gemäss «Vaterland» muss das Gericht nun aufgrund von Gutachten urteilen.

Beim Stausee Steg, einem Relikt, welches seit rund 75 Jahren die sensible Landschaft Steg nicht wenig stört, wäre die Zeit gekommen, sich Gedanken zu machen, um die Staumauer und die scheusslichen Betongerinne mitten durch den Steg bis zum Tunnel zu renaturieren. Ein Teil vom Valünabach- und Malbunbachwasser, abzüglich den gesetzlich geforderten Restwassermengen, könnte problemlos weiterhin in elektrische Energie turbiniert werden. Das Wasserstauen mit der Steg-Staumauer bringt keinen Deut mehr elektrische Energie. Die Mauer bzw. der Stausee Steg dient lediglich einer finanziellen Optimierung der Stromproduktionskosten.

Das war bis etwa vor 40 Jahren ein bedeutendes Argument für den Stausee, als wir im Jahresmittel noch nicht so deutlich von Importstrom abhängig waren. Heute, wo wir rund 75 Prozent unseres Stromverbrauchs importieren, hat die Stromspeicherung über den Stausee an Bedeutung verloren. Der Stausee Steg ist kein Saisonspeicher, welcher vermeintlich vorhandenen Überschussstrom vom Sommer in den Winter verlagert. Er kann nur kurzzeitig Strom managen.

Für eine Lastspitzenkappung taugt der Stausee Steg nicht. Dies können heutige skalierbaren Grossbatterien der neuen Generationen weitaus besser und effizienter. Ein fliessender Naturbach durch den Kleinsteg mit einer Blumenwiese, wo Kühe weiden, anstelle einer kahlen Wasserfläche mit den Betonbauten auch beim Malbunbach, würde den Steg riesig aufwerten.

Bei der Wertung des Loipenhauses und der Dimensionierung des Langlaufzentrums sollte nicht nur ein Einzelelement der Landschaftsstruktur Steg beachtet werden. Auch eine eventuelle Renaturierung des Stausees Steg gehört im Sinne der Naturschutzgesetze beachtet.

Hans Frommelt, Gapont, Triesen

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