Mit Besorgnis habe ich von der Einführung KI-gestützter Überwachungskameras mit Gesichtserkennung bei Coop Schweiz gelesen. Diese Technologie analysiert das Verhalten der Kunden in Echtzeit, ohne dass die Betroffenen ausreichend informiert werden. Transparenz ist jedoch wichtig, wenn es um den Einsatz solcher Systeme geht. Kunden haben ein Recht zu wissen, ob und in welchem Umfang ihre Daten erfasst, verarbeitet und womöglich weitergegeben werden.
Neben der mangelnden Information werfen diese Systeme gravierende Datenschutz-Fragen auf. Wer hat Zugriff auf die gesammelten Daten? Werden sie gespeichert oder mit anderen Systemen verknüpft? Ohne klare Antworten ist der Einsatz von KI-Überwachung mit Gesichtserkennung nicht akzeptabel. Datenschutzrichtlinien müssen konsequent eingehalten und ethische Fragen ernst genommen werden. In Liechtenstein scheint der Einsatz solcher Technologien im Einzelhandel bislang nicht bekannt zu sein. Dennoch sollten sowohl Unternehmen als auch der Gesetzgeber vorbereitet sein.
Ob und wann die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 und die Richtlinie über KI-Haftung der Europäischen Union (EU) auch für die EWR-Staaten gelten wird, ist noch unklar. Wichtig für uns, da auch der liechtensteinische Landtag der Übernahme von EU-Vorschriften zustimmen muss. – Kommt der EU AI (KI) Act in den Landtag, werden wir diesen kritisch prüfen. Liechtenstein kann diese Vorschriften einfach hinnehmen oder einen eigenen EWR-verträglichen Weg gehen, der Datenschutz und Transparenz garantiert.
Achim Vogt (DpL),
Gschindstrasse 33
9497 Triesenberg